Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Überraschung bei French Open: De Minaur schlägt Medwedew

Beim Sandplatz-Klassiker in Paris läuft bislang vieles wie erwartet. Doch den Achtelfinalsieg von Alex De Minaur gegen Daniil Medwedew haben nicht viele vorausgesagt.
Alex De Minaur
Alex De Minaur setzte sich in vier Sätzen gegen Daniil Medwedew durch. © Thibault Camus/AP/dpa

Der australische Tennisprofi Alex De Minaur hat bei den French Open in Paris für eine Überraschung gesorgt und das Viertelfinale erreicht. Der 25-Jährige besiegte den Weltranglisten-Fünften Daniil Medwedew aus Russland mit 4:6, 6:2, 6:1, 6:3.

Für De Minaur, der sich auf Hartplätzen deutlich wohler fühlt, ist es erst das zweite Viertelfinale bei einem Grand-Slam-Turnier. Der Australier, der in der dritten Runde den deutschen Profi Jan-Lennard Struff bezwungen hatte, könnte im Viertelfinale der Gegner von Alexander Zverev sein. Dafür muss der Olympiasieger aber sein Match am Abend (nicht vor 20.15 Uhr) gegen den Dänen Holger Rune gewinnen.

Medwedew war als Favorit ins Duell mit De Minaur gegangen, obwohl auch der Russe kein Sandplatz-Experte ist. Beim Stand von 2:3 im zweiten Satz musste sich der US-Open-Gewinner von 2021 wegen Blasen an den Füßen behandeln lassen. Danach lief bei ihm nicht mehr viel zusammen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Presse-Filmbrunch des Bayerischen Rundfunks
Tv & kino
Schauspieler Carlo Ljubek wird Münchner «Tatort»-Kommissar
Jürgen Thormann
People news
Deutsche Stimme von Michael Caine: Jürgen Thormann gestorben
RTL Group
People news
Acht Ex-Paare in Südafrika bei «Prominent getrennt»
Eine junge Frau am Smartphone
Internet news & surftipps
5 Tipps, wie Sie Spionage-Apps enttarnen
Glasfaserausbau
Internet news & surftipps
Bitkom: Bundesregierung braucht Antreiber für Digitalthemen
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
KI-Nutzung in Unternehmen nimmt zu
Formel 1  Großer Preis von Las Vegas
Sport news
Kehrtwende: Formel 1 ab 2026 mit Cadillac als elftem Team
Ein Mikrofon für Zeugen in einem Gerichtssaal
Job & geld
Urteil: Der Zeugenfragebogen muss nicht lückenfrei sein