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Entscheidung im Dopingfall: Heßmann bis 14. März gesperrt

Im Juni 2023 wird Rad-Talent Michel Heßmann positiv auf ein Diuretikum getestet. Ein erstes Urteil wird wieder einkassiert. Nun erfolgt die Einigung. Der Sportler darf bald wieder fahren.
Michel Heßmann
Ab März 2025 darf Michel Heßmann wieder Rennen fahren. © Jasper Jacobs/Belga/dpa

Im Dopingfall des Radprofis Michel Heßmann ist nach dem Einspruch der Welt-Anti-Doping-Agentur eine endgültige Entscheidung getroffen worden. Die Wada, die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) und der Sportler haben sich auf eine 21-monatige Sperre geeinigt. Damit ist Heßmann ab dem 14. März 2025 wieder startberechtigt, zwei Monate vorher darf er bei einem Team wieder Trainingsfahrten absolvieren.

Heßmann, der beim Visma-Rennstall um den zweimaligen Tour-de-France-Sieger Jonas Vingegaard unter Vertrag stand, war bei einer Trainingskontrolle am 14. Juni 2023 in Deutschland positiv auf ein Diuretikum getestet worden. Die Mittel regen die Harnproduktion an und sorgen so für die Entwässerung des Körpers. Von seinem Team war er nach Bekanntwerden des Falls suspendiert worden. Die B-Probe bestätigte den positiven Test.

Wada akzeptierte viermonatige Sperre nicht

Die Nada hatte zunächst eine viermonatige Sperre gegen den Sportler verhängt. Gegen dieses Urteil legte die Wada allerdings Einspruch ein. Die Heßmann-Seite einigte sich schließlich mit den Anti-Doping-Instanzen auf ein neues Strafmaß, da ein Verfahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) keine schnellere Entscheidung herbeigeführt hätte.

«Die jetzt erfolgte Streitbeilegung, die aufgrund der Rückdatierung der Sperre auf den Tag der Probenahme faktisch eine Sperre von unter 7 Monaten darstellt, erfolgte für Michel Heßmann allein deshalb, damit er seine Karriere fortsetzen kann. Dies wäre bei einem noch andauernden CAS-Verfahren selbst bei einem vollständigen Obsiegen nicht möglich gewesen», erklärte Heßmanns Anwalt Rainer Cherkeh.

Anwalt erklärt die Ursache

Cherkeh hatte zuvor schon betont, dass in dem Dopingfall keine missbräuchliche Verwendung vorliege, sondern alles für eine Kontamination spreche. Heßmann habe ein frei verkäufliches, gängiges Schmerzmittel eingenommen. Auch die Nada führte laut Cherkeh in ihrem Bescheid vom 17. Juni «unter Bezugnahme auf die eingeholten Gutachten und Analysen aus, dass die wahrscheinlichste Ursache für die positive Urinprobe die Einnahme eines verunreinigten Medikaments ist». 

Heßmann hatte 2023 beim Giro d'Italia sein Debüt bei einer Grand Tour gegeben, nachdem er 2020 Europameister mit der Mixed-Staffel geworden war. 

© dpa
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