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Extremismus: Neuntligist darf nicht ausgeschlossen werden

Im November verbietet der Fußballverband Sachsen-Anhalt Spiele eines Kreisoberligisten. Die Vorwürfe: Rechtsextreme Unterwanderung und Gewaltvorfälle. Nun kassierte das Verbandsgericht den Beschluss.
Holger Stahlknecht
Holger Stahlknecht bedauert die Entscheidung zugunsten der DSG Eintracht Gladau. © Ronny Hartmann/dpa-Zentralbild/dpa

Kreisoberligist DSG Eintracht Gladau darf nicht vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Das entschied das Verbandsgericht des Fußballverbands Sachsen-Anhalt (FSA).

Zuvor hatte der Club aus dem Landkreis Jerichower Land gegen den im November gefassten Beschluss des FSA-Vorstands, ihn aus dem Verband auszuschließen und die Spielerlaubnis zu entziehen, Rechtsmittel eingelegt. Der FSA hatte dem Club vorgeworfen, von Rechtsextremen unterwandert zu sein. Zudem soll es zu Gewaltvorfällen bei Partien mit DSG-Beteiligung gekommen sein.

Die vom FSA vorgebrachten Indizien hätten nicht ausgereicht, um dem Club die Spielerlaubnis zu entziehen, begründete der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Frank Knuth, in einem Beitrag des MDR die Entscheidung zugunsten des Clubs. Dass er den Neuntligisten vor dem Ausschluss bewahrt hat, bedauerte Knuth: «Privat hätte ich nichts lieber getan als das», sagte er. 

Verband will klare Linie beibehalten

«Dieses Urteil zeigt, wie schwer es ist, Extremismus zu bekämpfen», sagte FSA-Präsident Holger Stahlknecht in einer Verbandsmitteilung. «Der Fußballverband Sachsen-Anhalt wird, um Schaden von den Vereinen und den Fußballverband abzuwenden, weiterhin eine glasharte Linie beibehalten. Dies sind wir einer wehrhaften Demokratie und auch dem Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt schuldig.»

Am 8. November war die DSG aufgrund grober Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des Verbandes, die sich gegen Diskriminierung jeglicher Art aussprechen, aus dem FSA ausgeschlossen und dem Club dadurch auch die Spielberechtigung entzogen worden.

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung durfte die DSG in der Folge nur unter strengen Auflagen wieder am Spielbetrieb teilnehmen. Die Auflagen - unter anderem Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit - sind mit dem neuen Verbandsgerichtsurteil nun ebenfalls aufgehoben, wie der Vorsitzende Richter Knuth der dpa mitteilte.

© dpa
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