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CDU: Kinder besser vor Gewalt und Missbrauch schützen

In einigen Bundesländer gibt es sie schon: Childhood-Häuser, in denen Kindern nach Missbrauch und Gewalt traumagerecht geholfen wird. Die CDU hält solch eine Einrichtung auch in Thüringen für nötig.
CDU will besseren Kinderschutz
Ein Mann hält ein Kind fest am Arm. © Annette Riedl/dpa

Die CDU-Landtagsfraktion pocht auf einen besseren Kinderschutz in Thüringen. «Wir müssen Strukturen schaffen, an die sich Kinder wenden können und die sie effektiv schützen», sagte CDU-Fraktionschef Mario Voigt der Deutschen Presse-Agentur zu einem entsprechenden Forderungskatalog, der als Antrag im Juni-Plenum aufgerufen werden soll. Demnach verlangt die CDU unter anderem auch im Freistaat die Schaffung eines sogenannten Childhood-Hauses.

In solch einer interdisziplinären Anlaufstelle erhalten Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, in einem geschützten Umfeld alle wichtigen Hilfen. Mit diesem Konzept könnten Fälle von Kindeswohlgefährdung und -missbrauch traumagerecht und im Austausch von Medizinern und Ermittlungsbehörden aufgearbeitet werden, hieß es dazu in dem Antrag. Deutschlandweit gibt es bereits mehrere Childhood-Häuser, zum Beispiel in Düsseldorf, Leipzig, Hamburg und Berlin.

Zudem soll nach dem Willen der CDU die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz gesetzlich verankert werden. Laut Voigt ist es auch notwendig, über eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nachzudenken. «Wir müssen es Ärzten leichter machen, einem Verdacht auf sexuelle Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung nachzugehen.» Dabei müsse es Ärzten möglich sein, einen Kollegen hinzuzuziehen, um über solche Fälle zu beraten.

Im Kampf gegen Kinderpornografie müssten außerdem den Behörden die notwendigen Methoden für die digitalen Ermittlungen an die Hand gegeben werden. Oft sei die IP-Adresse die einzige Spur zum Täter, sagte Voigt. «Es ist unerträglich, dass das Verbot der Speicherung die Verfolgung solcher ekelhaften Straftaten verhindert.» Die IP-Adressen aller Nutzer sollten daher für den Fall von Ermittlungen einen Monat lang gespeichert werden. «Wir fordern die Landesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Landes Hessen im Bundesrat zu unterstützen.»

© dpa
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