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Landeswahlleiterin: Vorbereitung der Wahlen gut verlaufen

Am 9. Juni finden in Sachsen-Anhalt Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Wie klappen die Vorbereitungen?
Vor der EU-Wahl - Straßburg
Monitore im Europäischen Parlament zeigen den Schriftzug «Nutze deine Stimme» und werben damit für die bevorstehenden Europawahlen. © Jean-Francois Badias/AP/dpa/Archivbild

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann ist mit den Vorbereitungen der Europa- und Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt zufrieden. Die Vorbereitungen seien «im Wesentlichen reibungslos verlaufen», teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin am Montag auf Nachfrage mit. Lediglich die Vertretungswahlen in der Verbandsgemeinde Vorharz und ihren Mitgliedsgemeinden seien wegen nicht mehr korrigierbarer Fehler in der Wahlvorbereitung abgesagt worden.

Ausschlaggebend war dort der fehlende Beschluss über die Festlegung der Anzahl der Wahlbereiche. Eine rechtssichere Aufstellung der Kandidaten war in der gesetzlichen Frist so nicht mehr möglich. Die Wahlen sollen auf den 15. September 2024 verschoben werden.

Die Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte sowie Ortschaftsräte und Ortsvorsteher werden in Sachsen-Anhalt am 9. Juni neu gewählt. Es handelt sich um alle elf Kreistage sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde- beziehungsweise Stadtratswahlen sowie in etwa 970 Ortschaften Ortschaftsrats- beziehungsweise Ortsvorsteherwahlen abgehalten. In der Hauptsatzung der Gemeinde ist festgelegt, ob ein Ortschaftsrat oder ein Ortsvorsteher gewählt wird.

Zudem wird in den Verbandsgemeinden der Verbandsgemeinderat und in deren Mitgliedsgemeinden der Gemeinderat gewählt. Damit werden insgesamt rund 720 Kreistags- und Stadtratssitze in kreisfreien Städten, etwa 4400 Sitze in Gemeinderäten- und Verbandsgemeinderäten sowie 6000 Sitze in den Ortschaftsräten zu besetzen sein. Außerdem findet am 9. Juni die Europawahl statt.

Die Landeswahlleiterin teilte mit, es gebe keine abschließende landesweite Auflistung der Fälle, in denen Fehler in der Wahlvorbereitung aufgetreten sind. Bei Bedarf werde im Einzelfall eine entsprechende Beratung der zuständigen Wahlbehörden erfolgen.

© dpa
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