Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger hat die Bedeutung des Schutzes von Amts- und Mandatsträgern bekräftigt. «Unsere demokratische Gesellschaft ist auf Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die sich für ihre Mitmenschen in den Gemeinden, Städten und Kreisen engagieren», erklärte die CDU-Politikerin auf Nachfrage. «Wer sich haupt- oder ehrenamtlich als Bürgermeister, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglied einbringt, muss durch den Staat ohne Wenn und Aber geschützt werden. Angriffe und Bedrohungen sind konsequent anzuzeigen und zu bestrafen.»
Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten sich bei ihrem jüngsten Treffen vor rund zwei Wochen für den angemessenen Schutz von Amts- und Mandatsträgern ausgesprochen - im digitalen Raum wie auch vor Ort. Die Innenminister baten in einem einstimmigen Beschluss die Justizministerkonferenz, zu prüfen, ob ein qualifizierter Straftatbestand bei Bedrohungen von Amts- und Mandatsträgern geschaffen werden kann. Aus dem Justizministerium in Magdeburg hieß es, es werde davon ausgegangen, dass der jüngste IMK-Beschluss von der Justizministerkonferenz geprüft und danach über weitere Schritte beraten werde. Dies bleibe abzuwarten.
«In der Justizministerkonferenz hat sich Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren aktiv für den Schutz von Amts- und Mandatsträgern, aber auch von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Polizisten, Feuerwehrleuten, Rettungssanitätern, Notärzten und allen ehrenamtlichen Helfern eingesetzt und wird dies auch weiterhin mit Nachdruck tun», so Justizministerin Weidinger weiter.
In Sachsen-Anhalt sei in diesem Jahr bei der Staatsanwaltschaft in Halle die neue Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet eingerichtet worden. Diese verfolge auch Fälle von Bedrohung, Beleidigung und Verunglimpfung von Amts- und Mandatsträgern.