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Mordprozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter: Vorwurf bestritten

Am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin wird ein Mann hinterrücks erschossen. Bis Anklage erhoben werden kann, vergehen Jahrzehnte. Nun steht ein Ex-Stasi-Mitarbeiter vor Gericht.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Unter großen öffentlichen Interesse hat in Berlin der Mordprozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen der Tötung eines Polens am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße begonnen. Die Anklage wirft dem inzwischen 80 Jahre alten Leipziger vor, dem 38 Jahre alten Opfer am 29. März 1974 aus zwei Meter Entfernung gezielt von hinten in den Rücken geschossen zu haben. Der Deutsche soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der «Unschädlichmachung» des Polen beauftragt worden sein. Der Angeklagte schweigt im Prozess vor dem Landgericht Berlin. Seiner Verteidigerin erklärte zum Prozessauftakt am Donnerstag, ihr Mandant bestreite den Tatvorwurf.

Der Prozess zu dem tödlichen Schuss an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin wegen der «herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung» für die Bundesrepublik Deutschland aufgezeichnet. Die Tonaufnahmen werden dem Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Den Auftakt des Verfahrens verfolgten auch zwei Staatsanwälte aus Polen sowie ein Historiker, der an der Aufarbeitung des Falles beteiligt war.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es aber erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Mit Prozessbeginn sind alle drei Kinder sowie die Schwester des getöteten Polen als Nebenkläger im Verfahren vertreten. Für den ersten Prozesstag war neben einem Kriminalhauptkommissar eine frühere Augenzeugin als Zeugin geladen. Das Landgericht hat zunächst insgesamt sieben Prozesstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai gesprochen werden.

© dpa
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