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Jagd auf politische Gegner? Verfahren vorerst eingestellt

Im Prozess um die Jagd auf Teilnehmer einer «Herz statt Hetze»-Demonstration 2018 in Chemnitz hat das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen drei verbliebene Angeklagte vorläufig eingestellt. Sie müssen binnen sechs Monaten jeweils 1000 Euro zahlen, informierte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage. Dieses Vorgehen sei von der Generalstaatsanwaltschaft angeregt worden. Die Männer aus Niedersachsen und Sachsen hätten zuvor über ihre Anwälte eine Erklärung abgegeben.
Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

«Die Angeklagten haben diesem Vorgehen aus Opportunitätsgründen zugestimmt», sagte Rechtsanwalt Martin Voß der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei aber nicht als Geständnis anzusehen.

Der Prozess hatte im Dezember schleppend begonnen. Von ursprünglich neun Angeklagten waren noch sechs verblieben und zwei erschienen nicht zur Verhandlung, darunter ein bekannter Neonazi-Blogger aus Dortmund. Ihre Verfahren wurden abgetrennt. Gegen einen weiteren Mann war das Verfahren später vorläufig eingestellt worden, so dass nur noch gegen drei Männer verhandelt wurde.

Der Fall reicht zurück in den Spätsommer 2018. Nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen im Streit mit Asylbewerbern war es damals in Chemnitz zu Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen, zu denen Rechtsextreme aus dem ganzen Bundesgebiet anreisten. So auch bei einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und Pro Chemnitz.

Zum Prozessauftakt hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Männern vorgeworfen, im Anschluss in einer Gruppe von zeitweise mehr als 30 Beteiligten durch die Stadt gezogen zu sein, um Gegendemonstranten einzuschüchtern. Dabei hätten sie Gegner eingekreist und mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Die Angreifer sollen «Adolf Hitler unser Führer», «Deutschlandverräter» und «Scheiß Zecken» gerufen haben. Ein Mann, den sie als Migrant identifizierten, sei durch einen Park verfolgt worden. Auch eine aus Hessen angereiste Gruppe von Sozialdemokraten und SPD-Sympathisanten war attackiert worden.

Die Anklage lautete auf Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in elf Fällen. Eigentlich waren Verhandlungstermine bis Ende Januar geplant. Es war das erste von drei am Landgericht Chemnitz anhängigen Verfahren zu jenen Angriffen am 1. September 2018. Opfervertreter hatten die lange Dauer bis zum Auftakt des Gerichtsverfahrens kritisiert und der sächsischen Justiz vorgeworfen, die Betroffenen im Stich zu lassen.

© dpa
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