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Kommunen fordern mehr Mitsprachrecht bei Flüchtlingskosten

Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen bleibt ein umstrittenes Thema - trotz neuer finanzieller Zusagen des Landes.
Geflüchtete auf einer Straße
Lisa Diener
Andreas Göbel vom Landkreistag auf dem grünen Sofa

Die rheinland-pfälzischen Kommunen fordern mehr Mitsprachrecht und eine breitere finanzielle Unterstützung bei den Flüchtlingskosten. «Wir begrüßen grundsätzlich die Pläne des Landes, ein atmendes System in der Finanzstruktur des Landesaufnahmegesetzes einzuführen», sagten die geschäftsführende Direktorin des Städtetags, Lisa Diener, und ihr Amtskollege beim Landkreistag, Andreas Göbel, der Deutschen-Presse-Agentur in Mainz. Eine frühere Einbindung in die Planungen wäre jedoch wünschenswert gewesen. Es gebe zudem noch offene Fragen bei der geplanten Finanzierungsstruktur.

Das betreffe wichtige Kostenfaktoren, die bislang unberücksichtigt blieben, erklärten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Dabei gehe es etwa um die Versorgungskosten für die Eingliederungshilfe, Pflege- sowie den Anteil an den Unterkunftskosten. Weiterhin müsse noch über die Infrastrukturkosten für Kitas und Schulen sowie die Investitionskosten für die Einrichtung von Unterkünften gesprochen werden. Eine Dynamisierung der Pauschale sei zudem derzeit nicht vorgesehen. «Insgesamt wird daher unserer Forderung nach einer Vollkostenfinanzierung nicht entsprochen.»

Einmalige Pauschale geplant

Das Land plant den Angaben zufolge, zukünftig für jeden Asylbewerber eine einmalige Pauschale in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Diese Summe soll die bisherige monatliche Pauschale von 848 Euro sowie die jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro für Kommunen ersetzen.

Asylsuchende erhalten bis zum Abschluss ihres Verfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Solange sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind, übernimmt das Land die Kosten. Nach der Verteilung auf die Kommunen tragen diese die finanzielle Last, wobei sie derzeit monatlich 848 Euro pro Person erhalten. Das sei ein Betrag, der seit der Fluchtbewegung 2015/2016 nicht mehr den tatsächlichen Kosten in den Städten und Kreisen entspreche, mahnten Diener und Göbel. Die jährlich 35 Millionen Euro vom Land fallen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an.

«Erhebliche Unsicherheiten»

Die Umstellung auf eine einmalige Pro-Kopf-Pauschale könnte für die Städte und Kreise von Vorteil sein, wenn es eine schnellere Bearbeitung der Asylverfahren, eine hohe Anerkennungsquote sowie eine kurze Aufenthaltsdauer abgelehnter Asylbewerber in den Kommunen gebe, berichteten Diener und Göbel. «Jedoch sehen wir hier erhebliche Unsicherheiten. Keiner der genannten Faktoren liegt im Einflussbereich der Kommunen oder des Landes.» 

Besonders bei hohen Fluchtbewegungen verzögerten sich Asylverfahren und die Anerkennungsquote schwanke je nach Herkunftsland. Geduldete blieben oft über Jahre hinweg in den Kommunen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Kosten für abgelehnte Asylbewerber langfristig bei den Kommunen bleiben. Dies könnte sich finanziell sogar negativer für die Kommunen auswirken. «Aus unserer Sicht wäre eine monatliche Pauschale daher zielführender», erklärten Diener und Göbel.

© dpa ⁄ Bernd Glebe, dpa
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