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Studie sieht 2025 steigende Kaufkraft in Deutschland

Die Deutschen können in diesem Jahr laut einer Studie erneut mit einer höheren Kaufkraft rechnen. Wie viel Geld am Ende wirklich für Konsumausgaben übrigbleibt, hänge vor allem von einer Sache ab.
Einkaufsbummel
Grund für den Anstieg der Kaufkraft in Deutschland sind unter anderem gestiegene Löhne und eine Erhöhung von Transferzahlungen wie Kinder- und Wohngeld. © Peter Kneffel/dpa

Die Kaufkraft der Menschen in Deutschland wird laut einer Studie auch 2025 steigen. Im Schnitt liegt diese pro Kopf bei 29.566 Euro - das sind 2 Prozent oder 579 Euro mehr als im Vorjahr, wie Marktforscher von NIQ-GfK in Bruchsal mitteilten. 

Grund für den Anstieg sind demnach unter anderem gestiegene Löhne und eine Erhöhung von Transferzahlungen wie Kinder- und Wohngeld. Ob und wie viel von der gestiegenen Kaufkraft aber wirklich für den Konsum übrigbleibt, hängt den Angaben zufolge davon ab, wie sich die Verbraucherpreise in diesem Jahr entwickeln werden. 

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Wachstum weniger stark als in den Vorjahren

Auch falle das nominale Wachstum mit 2 Prozent deutlich moderater aus als in den Vorjahren, was reale Kaufkraftverluste bedeuten würde, teilte Markus Frank, Experte im Bereich Geomarketing, mit. Zudem steige auch die Arbeitslosigkeit an, was zu Verunsicherung führe. «Deshalb ist anzunehmen, dass die Deutschen 2025 größere Anschaffungen auf die lange Bank schieben und wenn möglich etwas Geld beiseitelegen.» 

Große Unterschiede: Kaufkraft in Bayern am höchsten

Die Kaufkraft ist in Deutschland zudem sehr ungleich verteilt. Mit 31.907 Euro pro Kopf steht den Menschen in Bayern der Studie zufolge 8 Prozent mehr zur Verfügung als im bundesweiten Schnitt. Damit steht das Bundesland an der Spitze. Auf Platz zwei und drei landen Hamburg (31.270 Euro) und Baden-Württemberg (31.233). Schlusslicht ist Bremen mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 26.071 Euro. 

Für die Berechnung der Kaufkraft werden Nettoeinkünfte aus Arbeit und Kapitalerträgen herangezogen sowie staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld und Rente. Ausgaben für Lebenshaltungskosten, Miete oder Strom sind davon noch nicht abgezogen.

© dpa
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