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Grundsteuerreform: Erklärungen im Saarland fast abgearbeitet

Die Grundsteuerreform beschäftigt seit Monaten die Bürger und auch Finanzämter. Im Saarland ist die Bearbeitung fast abgeschlossen.
Grundsteuer
Auf einem Compterbildschirm wird die Steuerplattform Elster mit einem Formular für die Eingabe der Grundsteuererklärung angezeigt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Bei den Finanzämtern im Saarland sind knapp 471.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer eingegangen. Das seien etwa 84,5 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen, teilte das saarländische Finanzministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken mit. Die Frist für die Abgabe der Erklärungen war Ende Januar 2023 abgelaufen - für die noch ausstehenden 86.670 Erklärungen hätten die Finanzbehörden im Februar dieses Jahres mit entsprechenden Schätzungen begonnen. «Die rechtliche Verpflichtung zur Erklärungsabgabe bleibt grundsätzlich bestehen», sagte Ministeriumssprecher Jonas Scheunig-Braun.

Die Feststellung der Grundsteuerwerte sei inzwischen weit vorangekommen. Mittlerweile liege die Erledigungsquote bei rund 93 Prozent. «Die Grundsteuerreform ist eine echte Mammutaufgabe für die saarländische Finanzverwaltung», teilte Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) mit.

Seit Ende Februar seien Steuerbeamte der Außenprüfdienste temporär abgeordnet worden, um die Bewertungsstellen bei der Feststellung der rund 560.000 Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1. Januar 2025 zu unterstützen. Diese widmeten sich nun nach und nach wieder vollständig ihren originären Arbeitsgebieten bei der Umsatzsteuersonderprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung sowie der Betriebsprüfung.

Gelten soll die neue Grundsteuer-Berechnung ab dem Jahr 2025. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten - von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Nach Angaben des Ministeriumssprechers sollen die Kommunen zur Mitte dieses Jahres über die Entwicklung des zukünftigen Steuermessbetragsvolumens informiert werden, um die Hebesätze für die Grundsteuer neu berechnen und konkrete Werte festlegen zu können.

© dpa
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