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CDU und Freie Wähler: Kein U-Ausschuss im Fall Raab

Ein kritischer Brief der Medienpolitikerin Raab an den SWR beschäftigt wochenlang die Landespolitik. Jetzt ist klar: Einen Untersuchungsausschuss dazu wird es nicht geben.
Heike Raab
Heike Raab (SPD) spricht bei einer Veranstaltung. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

In der Debatte um einen kritischen Brief der Medienpolitikerin Heike Raab (SPD) an den SWR wird es keinen Landtags-Untersuchungsausschuss geben. Die Oppositions-Fraktionen von CDU und Freien Wählern teilten am Mittwoch in Mainz mit, sie hätten entschieden, keinen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Die AfD-Fraktion war mit ihrem Antrag zur Einsetzung eines solchen Gremiums Mitte Dezember im Landtag gescheitert.

Ein CDU-Fraktionssprecher sagte: Ein Rücktritt oder eine Abberufung von Staatssekretärin Raab seien «längst überfällig». Die politischen Verantwortlichkeiten seien eindeutig. «Für diese Erkenntnis braucht es keinen Untersuchungsausschuss.» Der Fraktionschef der Freien Wähler, Joachim Streit, begründete die Entscheidung so: «Es gibt wichtigere Probleme zu lösen, als nachzuweisen, was offensichtlich ist.» Raab habe mit ihrem Rückzug aus ihren Rundfunkrat-Mandaten letztlich selber eingestanden, dass ihr Verhalten nicht tragfähig gewesen sei.

Konkret ging es bei dem Fall um ein Schreiben Raabs an die SWR-Landessenderdirektorin Ulla Fiebig vom Frühjahr zu einer Schalte im SWR-Fernsehen. Die drehte sich um die politische Zukunft von SPD-Politiker Roger Lewentz, der als Landesinnenminister im Zusammenhang mit der Ahrtal-Flutkatastrophe zurückgetreten war.

Ein SWR-Korrespondent gab in der Schalte vom 11. April unter anderem folgende Einschätzung ab: «Das dürfte bundesweit wahrscheinlich einmalig sein, dass ein Landesinnenminister, der die politische Verantwortung für die vielen Toten dieser schrecklichen Ahr-Katastrophe übernehmen muss, weiterhin Landesvorsitzender seiner Partei bleibt.» Diese Äußerung kritisierte Raab in ihrem Schreiben als «objektiv falsch». Fiebig antwortete ihr in einem Schreiben, der Satz des Korrespondenten werde als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft.

Die Opposition wertete das Raab-Schreiben mit einem Briefkopf der Landesregierung als unzulässigen Versuch der Einflussnahme auf Berichterstattung zugunsten eines Parteifreundes sowie als eine Drohung gegen den Sender. Raab hatte in einer von CDU und Freien Wählern beantragten Sondersitzung des Landtags Fehler eingeräumt und ihre Mandate in SWR-Gremien niedergelegt.

© dpa
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