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Cannabis-Legalisierung: Prüfung von knapp 10.000 Akten

Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten Tausende alte Strafverfahren überprüft werden.
Cannabis
Eine Cannabispflanze blüht. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen müssten 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut angeschaut werden, wie eine Anfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den Justizministerien der Länder ergab. In Rheinland-Pfalz wären es demnach 9800 Strafakten.

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen. 

Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Für die Staatsanwaltschaften bedeuten die Amnestiepläne konkret, dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären.» Es müsse ermittelt werden, ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte. 

Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, indes auf maximal 7500 bundesweit. Dabei gehe es um Fälle, in denen Straffällige wegen mehrerer Delikte inhaftiert wurden und geklärt werden müsse, wie sich eine Amnestie auf das Gesamturteil auswirkt. Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle und beträfen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwandes.

© dpa
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