Der Jugendliche hatte durch eine Zeltplane gestochen. Beim ersten Stich müsse er gemerkt haben, dass er den Obdachlosen getroffen und verletzt habe, so die Richter des Landgerichts. Spätestens beim zweiten der beiden Messerstiche, die den Obdachlosen trafen, habe er damit dessen Tod in Kauf genommen.
Dabei erwähnten die Richter, dass unklar geblieben sei, welcher der beiden Messerstiche der tödliche war und welcher das Opfer nur verletzte. Daraus schloss der BGH, dass, falls der erste Stich tödlich war, möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag. Der Fall muss nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden. Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten äußerte der BGH nicht.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte im April 2022 den in einem Zelt liegenden Obdachlosen zunächst nach Drogen gefragt und, als dieser verneinte, durch die Zeltplane hindurch mit Messerstichen getötet. Das 31-jährige Opfer war verblutet.
Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Er kann nun auf eine mildere Strafe hoffen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert. Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Passant hatte die Leiche des Obdachlosen in der Nähe des Güterbahnhofs in Neuss gefunden.