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NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

Was zählt beim Wiegen? Nur die eigentliche Wurst? Oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Diese Frage klären jetzt die obersten NRW-Verwaltungsrichter.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt am Donnerstag (14.00 Uhr) einen Streit um die Abfüllung von Wurst. Kläger in dem Berufungsverfahren ist eine Firma aus dem Kreis Warendorf. Bei einer Kontrolle hatte das Eichamt im Jahr 2019 bei verschiedenen Sorten von Schmierleberwurst 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig bemängelt. Laut Verpackung mussten es 130 Gramm Inhalt sein. Die Behörden untersagten daraufhin den Verkauf. Die Firma fühlte sich ungerecht behandelt, weil die Behörde die jahrelange Praxis, die nicht essbare Wursthülle und die Verschlussclips bei der sogenannten Nennfüllmenge mitzuzählen, plötzlich beanstandet hatte.

© dpa
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