Nach Überzeugung der Richter in Münster hat der Rhein-Sieg-Kreis als untere Naturschutzbehörde einen rechtswidrigen Ausnahme- und Befreiungsbescheid für den Gebäudeumbau und sechs Stellplätze im Naturschutzgebiet Siebengebirge erlassen. Der bis 1989 als Hotel betriebene Burghof soll mit neuer Eigentümerin als Wanderherberge mit Ferienwohnungen und Gastronomie betrieben werden. Dafür liegt auch eine Baugenehmigung vor. Auch diese greift der BUND vor dem Verwaltungsgericht an. Eine Entscheidung gibt es noch nicht.
Der jetzt gekippte Ausnahme- und Befreiungsbescheid ist laut Mitteilung rechtswidrig, weil Mitwirkungsrechte des Klägers verletzt wurden. Ein umfangreicher Schriftsatz der Eigentümerin war dem BUND vor dem Erlass nicht übermittelt worden. Außerdem fanden die OVG-Richter Mängel bei der Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat). Auswirkungen der geplanten umfangreichen Innenbeleuchtung auf vorhandene lichtempfindliche Arten seien nicht geprüft worden. Auch seien die Auswirkungen möglicher Fahrzeugbewegungen durch den Betrieb auf das Schutzgebiet nicht nachvollziehbar vom Kreis bewertet worden.
Redaktionshinweis: In einer früheren Version hieß es, Drachenfels liege bei Königsmünster. Korrekt muss es heißen, dass Drachenfels bei Königswinter liegt. (23.01.2024 12.35 Uhr)