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Nach Explosion: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Im Prozess um eine Explosion in einem Modegeschäft in Eschweiler hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die beiden Betreiber gefordert. Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Verteidiger der beiden Angeklagten - Vater und Sohn - blieben in ihren Plädoyers dagegen deutlich unter dieser Forderung.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Bei der Explosion, die sich in der Fußgängerzone der Stadt bei Aachen im März 2023 ereignet hatte, waren mehrere Menschen verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft warf Vater und Sohn in ihrer Anklage vor, die Detonation geplant und ausgelöst zu haben, um von der Versicherung Geld zu kassieren. Der Sohn habe damals in dem Laden großflächig Benzin und Diesel verteilt und angezündet. Vorgeworfen wurde den beiden unter anderem versuchter 13-facher Mord.

In dem vierstöckigen Wohn- und Geschäftshaus stürzten Wände und Teile der Decke ein, ein Brand brach aus. Vier Menschen, darunter ein sechs Wochen altes Baby, wurden schwer verletzt. Der Zustand der Straße voller Scherben und Trümmer beschrieb die Staatsanwaltschaft später als «postapokalyptisch».

Die Verteidigung des jüngeren Angeklagten sprach sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten aus, wie der Gerichtssprecher sagte. Es sei nicht davon auszugehen, dass es sich bei der Explosion um versuchten Mord gehandelt habe. Dem 22-Jährigen sei Fahrlässigkeit vorzuwerfen, nicht aber ein Vorsatz, erklärte die Verteidigung laut dem Gerichtssprecher.

Nach den Ausführungen des 22-Jährigen sei die Explosion infolge eines unbeabsichtigten Funkenschlags entstanden, so der Sprecher. In seinem letzten Wort habe der Mann gesagt, dass es ihm sehr leidtue und er nie jemandem habe schaden wollen.

Die Verteidigung des Vaters plädierte den Angaben zufolge auf Freispruch. Der 56-Jährige hatte zum Prozessauftakt Anfang Dezember eine Beteiligung an der Tat bestritten.

Der Sohn hat die deutsche, sein Vater die irakische und deutsche Staatsangehörigkeit.

Das Urteil wird am kommenden Dienstag (16. Januar) erwartet.

© dpa
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