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Kohleausstieg 2030: FDP will Auskünfte zu RWE-Verhandlungen

2022 haben Landes- und Bundesregierung mit RWE ausgehandelt, dass der Kohleausstieg im Rheinland um acht Jahre auf 2030 vorgezogen wird. Die FDP will weiterhin wissen, wie die Gespräche abliefen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Henning Höne
Henning Höne, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag, spricht im Plenum. © Oliver Berg/dpa

Die FDP im Düsseldorfer Landtag unternimmt einen neuen Anlauf, um von der schwarz-grünen Landesregierung Einzelheiten zum Zustandekommen der Kohleausstiegs-Vereinbarung 2022 mit dem Energiekonzern RWE zu erfahren. Fraktionschef Henning Höne stellte einen Antrag an das von Ministerin Mona Neubaur (Grüne) geführte Wirtschaftsministerium auf Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur am Samstag vor.

Die FDP-Fraktion wirft der Landesregierung seit Langem vor, die Öffentlichkeit nicht über die Absprachen zum Kohleausstieg 2030 zwischen Landesregierung, RWE und der Bundesregierung informiert zu haben. Die FDP vermutet «geheime Gespräche, die zum völlig unnötigen Vorziehen des Kohleausstiegs geführt haben».

Höne, der auch FDP-Landeschef ist, bittet das Ministerium um alle Informationen, die im Zusammenhang mit der im Oktober 2022 vorgestellten Eckpunktevereinbarung der Landesregierung, dem Unternehmen RWE und der Bundesregierung zum Vorziehen des Kohleausstiegs auf das Jahr 2030 stehen. Insbesondere gehe es um «alle Informationen zu dienstlichen Kontakten» zwischen Landesregierung und RWE, Bundesregierung und auch innerhalb der beteiligten Ministerien. Das Ministerium soll außerdem Informationen herausgeben, die von RWE stammen.

«CDU und Grüne spielen unter dem Tisch – was haben sie zu verbergen? Wir wollen, dass alle Details der Verhandlungen offengelegt werden», kommentierte Höne seinen Vorstoß. Zweifel an der Energieversorgungssicherheit im Jahr 2030 durch den vorzeitigen Kohleausstieg müsse die Landesregierung jetzt zügig ausräumen.

Nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten gewährt das Informationsfreiheitsgesetz NRW Bürgerinnen und Bürgern einen «grundsätzlich freien Zugang» zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. 

© dpa
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