Konkrete Formulierungen in ihren Satzungen für die ehrenamtlich tätigen Pfarrgemeinderäte haben bislang nur das Bistum Würzburg und die Erzdiözese Berlin, wie das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) mitteilte. Das ZdK selbst will auch tätig werden: «Wir überarbeiten als organisierte Vertretung der katholischen Zivilgesellschaft in Deutschland derzeit das eigene Statut. Eine entsprechende Ausschlussklausel für den Umgang mit Mitgliedern, die Ansichten vertreten, die dem christlichen Menschenbild grundlegend widersprechen, ist darin vorgesehen», sagt eine Sprecherin.
Bei ihrem Frühjahrstreffen in Augsburg hatten die Bischöfe einstimmig ein Papier verabschiedet, in dem es unter anderem heißt: «Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.» Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche gelten bereits entsprechende Vorschriften.