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29-Jährige bestreitet versuchte Anstiftung zum Mord

Eine Frau soll im Internet einen Auftragskiller gesucht haben, der ihren Ex-Freund tötet. Der Plan schlug fehl. Am Mittwoch begann der Strafprozess.
Amts- und Landgericht in Mönchengladbach
Das Landgericht, das zugleich auch Sitz des Amtsgerichts ist. © Marius Becker/dpa

Eine 29-Jährige hat in Mönchengladbach vor dem Landgericht bestritten, einen Auftragskiller zur Ermordung ihres Ex-Freundes angeheuert zu haben. Laut Anklage hatte die Frau vor zwei Jahren über das Darknet einen Killer gesucht und für den Auftragsmord 733 Euro in Bitcoin geboten. Aufgeflogen war der Mordplan, weil die US-Bundespolizei FBI auf die Seite im Darknet gestoßen war. Sie hatte nach Auswertung der Daten die deutsche Polizei informiert.

In der Annonce war verlangt worden, der Mord müsse wie ein Autounfall aussehen. Zweimal soll die 29-Jährige die ausgelobte Summe von 733 Euro gezahlt haben. Ihr Ex-Partner lebt noch.

Die Frau sagte beim Prozessauftakt am Montag, ihr Laptop und ihr Gaming-PC hätten damals in der Wohnung ihres neuen Freundes gestanden. Den Ermittlern hatte sie erzählt, der neue Freund sei rasend eifersüchtig auf seinen Vorgänger gewesen. Möglicherweise habe er über ihren Darknet-Account den Mordauftrag ins Netz gestellt und zur Zahlung ihr Bitcoin-Konto genutzt.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das eine Schutzbehauptung. Auf dem Handy und dem Laptop der Angeklagten seien Suchanfragen zu Racheakten gefunden worden. Im Prozess wird ihr deshalb auch noch falsche Verdächtigung des Ex-Freundes vorgeworfen. Die 29-Jährige ist wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft.

Der Richter riet der 29-Jährigen angesichts der Beweislage zu einem Geständnis und bot ihr im Gegenzug eine Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung statt wegen versuchter Anstiftung zum Mord an. «Dann ist auch eine Bewährungsstrafe möglich», sagte er. Das müsse sie erst mit ihrer Familie besprechen, sagte die Angeklagte. Der Prozess soll am 2. Mai fortgesetzt werden.

© dpa
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