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Nach Mordurteil gegen Altenpfleger: Revision eingelegt

Ein Altenpfleger wird wegen Mordes verurteilt. Doch er akzeptiert das Urteil nicht und geht in Revision. Es ist nicht der einzige Prozess, in dem er sich verantworten muss.
Gerichtssaal
Der frühere Angeklagte wird vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal geführt. © Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Nach dem Mordurteil gegen einen 44 Jahre alten Altenpfleger hat die Verteidigung Revision gegen die richterliche Entscheidung eingelegt. Dies teilte ein Sprecher des Bremer Landgerichts am Donnerstag mit. Der Angeklagte war am 8. April am Landgericht Bremen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Bewertung des Gerichts ermordete der Täter 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim, indem er ihm eine Überdosis verabreichte. In einem weiteren Fall wies das Gericht ihm einen versuchten Mord nach. Bei dem Deutschen stellte das Gericht eine sogenannte besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.

Das sogenannte Revisionsverfahren führt der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig, wie der Sprecher des Bremer Landgerichts am Donnerstag sagte. Der BGH wird das Verfahren auf Fehler überprüfen, es gibt keine abermalige Beweisaufnahme. Bis der BGH die Akten erhält, werden nach Einschätzung des Landgerichtssprechers noch viele Wochen vergehen. Zunächst berichtete der NDR.

Gegen den Verurteilten liegen am Landgericht zwei weitere Anklagen vor. Darin verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft, zwischen 2010 und 2011 zwölf Taten begangen zu haben - darunter drei Morde. Die Staatsanwaltschaft führte zudem sieben weitere Verfahren gegen den Mann, die Polizei prüfte zwei weitere Fälle.

© dpa
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