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Haft für Tod von jesidischem Mädchen: Urteil rechtskräftig

14 Jahre Haft - dieses Urteil für eine islamistische Extremistin wegen des Todes eines jesidischen Mädchens ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Frau, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte.
Urteil im Terror-Prozess gegen Jennifer W.
Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. © Sven Hoppe/dpa

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte in ihrem Prozess vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak zugesehen zu haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind, das mit seiner Mutter von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gefangen genommen worden war, in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Das OLG München hatte die 32-Jährige im vergangenen August wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Richter lasteten ihr unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warfen ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

Das OLG mussten damals nach einer Revision erneut über das Strafmaß befinden. Zunächst war die Frau im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hatte dieses Urteil aber auf Revision der Bundesanwaltschaft weitgehend aufgehoben. Eine Revision der Angeklagten hatte der BGH hingegen schon damals verworfen.

Die in Deutschland geborene und zum Islam konvertierte Frau war laut Gericht nicht eingeschritten, als ihr damaliger Mann die Fünfjährige bei starker Hitze in der prallen Sonne an das im Hof seines Hauses befindliche Außengitter eines Fensters band. Die Angeklagte unternahm laut Urteil nichts, auch als sie die Lebensgefahr für das Kind erkannte.

Ihr Mann hatte dann zudem der weinenden Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten und gedroht, sie zu erschießen, wenn sie damit nicht aufhöre.

© dpa
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