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BGH hebt Urteil wegen tödlichen Autorennens weitgehend auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hannover wegen eines illegalen Autorennens nahe Barsinghausen weitgehend aufgehoben. Dabei waren zwei kleine Kinder getötet worden. Die Hauptangeklagte war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, ihr Kontrahent bei dem Rennen im Februar 2022 zu vier Jahren. Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Landgericht Hannover
Ein Schriftzug und ein Schild hängen am Landgericht Hannover. © Julian Stratenschulte/dpa

Der BGH hob nun nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung der Angeklagten auch wegen Mordes anstrebte, sowie nach den Revisionen der beiden Angeklagten das Urteil weitgehend auf, wie es in einer Mitteilung am Donnerstag aus Karlsruhe hieß. Weder die Begründung, mit der das Landgericht einen (bedingten) Tötungsvorsatz der Hauptangeklagten abgelehnt habe, noch die Beweiswürdigung zum Autorennen seien frei von Rechtsfehlern. Die Sache muss von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

Im April vergangenen Jahres hatte das Landgericht es als erwiesen angesehen, dass die beiden 40-Jährigen mit ihren PS-starken Autos mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher gerast waren. Erlaubt war auf der einspurigen Straße Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren Wagen, der mit entgegenkommenden Fahrzeugen zusammenstieß. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die ordnungsgemäß angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Kinder auf der Rückbank starben. Die Eltern der getöteten Brüder traten im Prozess gegen die Polin und den Deutschen als Nebenkläger auf. 

© dpa
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