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AfD-Politiker: Vornamen von Silvester-Angreifern abfragen

In der Silvesternacht 2022/23 kam es zu Ausschreitungen. Ein AfD-Politiker will die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen wissen. Bald will der Staatsgerichtshof eine Entscheidung fällen.
Verhandlung über Vornamensnennung von deutschen Tatverdächtigen
Stephan Bothe (AfD, r), Landtagsabgeordneter, sitzt vor einer mündlichen Verhandlung in einem Saal des Staatsgerichtshofs. © Marc Niedzolka/dpa

AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe fordert von der Landesregierung, dass sie ihm die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nennt. Am Montag kam es vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg zu der mündlichen Verhandlung einer Klage gegen die Landesregierung. Eine Entscheidung soll am 2. Mai verkündet werden, wie Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Staatsgerichtshofs, sagte. Bothe sieht sein Frage- und Informationsrecht als Abgeordneter verletzt.

Bothe wollte vor einigen Monaten in einer kleinen Anfrage die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen der damaligen Silvesterausschreitungen wissen. In einer Antwort der Landesregierung hieß es, die Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt.

Weiter hieß es, die Vornamen würden von der Landesregierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da zu befürchten sei, dass durch Bekanntwerden der Vornamen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden. Daran hielt die Landesregierung auch am Montag weiterhin fest.

Bothe sagte in der Vergangenheit, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nichts über den Migrationshintergrund aussage. Vor dem Staatsgerichtshof sagte der AfD-Politiker, er wolle ein transparentes Lagebild haben. Darauf würde er seine politische Arbeit ausrichten.

Dass Bothe die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen wissen will, stieß in der Vergangenheit auf deutliche Kritik von mehreren Landtagsfraktionen. SPD-Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: «Ich wiederhole mich hier gern: Ein deutscher Staatsbürger ist ein deutscher Staatsbürger, egal, welchen Vornamen er hat. Für mich wiegt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen höher, als das Auskunftsrecht der Abgeordneten.»

© dpa
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