Ein 37-Jähriger ist am Landgericht in Stralsund wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es bei der Urteilsverkündung am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann im Dezember 2023 seine Lebensgefährtin würgte und bewusstlos schlug.
Der Anklagevorwurf lautete auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Dem war das Gericht in seinem Urteil aber nicht gefolgt, weil sich das Mordmerkmal der Eifersucht vor Gericht nicht nachweisen ließ.
Ursprünglich hatten die Geschädigte und ihr Sohn am Tattag ausgesagt, dass der 37-Jährige seine Frau aus Eifersucht in der gemeinsamen Wohnung in Greifswald geschlagen und gewürgt habe, sodass diese bewusstlos wurde. Mit der Hilfe des Sohnes sei sie schließlich aus der Wohnung geflüchtet. Diese Version der Geschichte habe die Frau auch einigen geladenen Zeugen erzählt, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte.
Schon vor und im Prozess habe die Geschädigte wiederum abgestritten, von ihrem Mann angegriffen worden zu sein. Sie habe dann behauptet, ohnmächtig geworden und die Treppe heruntergestürzt zu sein. Auch der Sohn habe seine erste Aussage widerrufen.
Die restlichen Beweise, insbesondere das Gutachten des Sachverständigen, waren laut Angaben der Sprecherin ausreichend, um den zuerst ausgesagten Tathergang nachzuweisen. Der Inhalt des Streits sei jedoch nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb sei der 37-Jährige letztlich nicht wegen versuchten Mordes aus Eifersucht, sondern wegen versuchtem Totschlag verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.