Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) sieht die aktuellen Pläne des Bundes zum Bürokratieabbau kritisch, weil sie seiner Meinung nach die Bekämpfung von Steuervergehen schwächen. «Der Schutz der Steuergerechtigkeit und die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind fundamentale Prinzipien guter Finanzpolitik. Eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen steht im direkten Widerspruch zu diesen Prinzipien und zur bisherigen Finanzpolitik des Bundes. Ich lehne diese Regelung ab», betonte der Minister in Schwerin. Er bedauerte, dass ein Votum der Länderfinanzminister im Bundesrat keine Mehrheit gefunden habe und der Gesetzentwurf ohne die geforderte Änderung in den Bundestag eingebracht worden sei.
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz sollen nach dem Willen der Ampel-Regierung unter anderem die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre reduziert werden. Die Bundesregierung bezifferte das mit dem Gesetz einhergehende Entlastungsvolumen für die Wirtschaft auf rund 944 Millionen Euro pro Jahr.
Nach Angaben Geues kostet die Änderung den Staat jährlich aber auch 200 Millionen Euro, da Steuerhinterziehung nicht mehr so lange wie bisher verfolgt werden könne. Wenn es die zur Strafverfolgung notwendigen Buchungsbelege nach acht Jahren nicht mehr gebe, könne Steuerhinterziehung für die vorhergehende Zeit nicht mehr nachgewiesen werden. Eine spürbare Bürokratieentlastung zieht der Minister in Zweifel. Zum einen würden Belege angesichts fortschreitender Digitalisierung immer mehr elektronisch gespeichert. Außerdem müssten Unternehmen künftig drei verschiedene Aufbewahrungsfristen beachten: sechs Jahre etwa für Geschäftsbriefe, acht Jahre für Buchungsbelege und zehn Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse. «Auf dem Gesetzentwurf steht Bürokratieentlastung drauf. Drin ist jedoch Bürokratieaufbau», konstatierte Geue.
Nach Angaben des Finanzministeriums leiten die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr knapp 1000 Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuervergehen ein. Zudem prüfen Steuerfahnder 200 bis 300 Fälle im Jahr. Die Höhe der erfassten hinterzogenen Steuern erreichte nach Angaben des Ministeriums 2023 mit 14,6 Millionen Euro den höchsten Wert innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre. Zur Dauer der Verfahren wurde nichts mitgeteilt.