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Festgesetzter Frachter weiter in Rostock, Abfahrt unklar

Wann ein im Rostocker Seehafen behördlich festgesetztes Schiff mit Fracht aus Russland wieder mit Kurs USA in See stechen kann, ist noch offen. Auch in Berlin ist der Fall registriert worden.
Festgesetzter Frachter im Rostocker Überseehafen
Der festgesetzte Frachter «Atlantic Navigator II» liegt im Überseehafen Rostock. © Bernd Wüstneck/dpa

Im Fall des im Rostocker Überseehafen festgehaltenen Schiffes «Atlantic Navigator II» ist noch keine Lösung gefunden. Der Frachter lag auch am Freitag noch am Kai des Hafens. Er hat Ware aus Russland an Bord, die auf der EU-Sanktionsliste stehen. Der Vorgang werde derzeit von den zuständigen Behörden geprüft, teilte das Bundesfinanzministerium am Freitag auf Anfrage mit.

Der Fall war am Mittwoch auch Thema der Bundespressekonferenz, wobei sich mehrere Ministeriumssprecher über den Vorgang äußerten, aber keine Details nannten. Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sprach von einem «komplizierten Sachverhalt» und ein Sprecher des Umweltministeriums betonte, dass dem Ministerium keine eigenen Erkenntnisse vorlägen. «Das liegt im Moment bei den Behörden, vor allem beim Hauptzollamt.»

Das Hauptzollamt bat um Verständnis, dass zu konkreten Einzelfallanfragen aus Gründen des Steuergeheimnisses keine Auskünfte erteilen werden dürften. «Vor diesem Hintergrund unterliegen prinzipiell auch künftige Entscheidungen der Bundesfinanzverwaltung betreffend des Schiffes und seiner Ladung ebenfalls dem Steuergeheimnis und sind nicht auskunftsfähig», hieß es weiter.

Bekannt ist indes, dass die Staatsanwaltschaft Rostock gegen den Kapitän des Frachters ermittelt und dem Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz nachgeht. Hintergrund sei, dass sich auf dem Schiff, das ursprünglich von Russland in die USA fahren sollte, unter anderem 251 Container mit Birkensperrholz befunden haben sollen, das als EU-Sanktionsware gelte. Die Zollbehörden hätten in eigener Zuständigkeit die Sanktionsware sichergestellt. Die Ermittlungen dauerten an. Es gelte die Unschuldsvermutung.

An Bord befindet sich nach Medienberichten auch angereichertes Uran für Atomkraftwerke in den USA, das aber nicht auf der EU-Sanktionsliste steht. Die kanadische Reederei CISN und die Tochtergesellschaft ARRC Line arbeiten eigenen Angaben zufolge eng mit den deutschen Behörden zusammen, damit die «Atlantic Navigator II» ihre Fahrt in die USA so bald wie möglich fortsetzen kann. Das Schiff hatte Rostock Anfang März wegen technischer Probleme anlaufen müssen.

© dpa
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