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Baby zu Tode geschüttelt? Ermittlungen gegen Vater

Nach dem Tod eines Babys Mitte Januar in einer Neubrandenburger Klinik schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. Im Verdacht steht der Vater. Inzwischen gibt es weitere Erkenntnisse zur Todesursache.
Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Blick auf ein Hinweisschild vor dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum. © Stefan Sauer/dpa

Nach dem Tod eines zwei Monate alten Säuglings Anfang des Jahres in Neubrandenburg gibt es weitere Erkenntnisse zur Todesursache. «Die Todesursache des Kindes waren nach Feststellung der Gerichtsmedizin innere Verletzungen, die sich mit einem möglichen Schütteln des Kindes erklären lassen», teilte die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. «Von einem solchen Schütteln als Ursache der Verletzungen geht die Staatsanwaltschaft nach dem derzeitigen Ermittlungsstand auch aus.» Sie ermittelt gegen den Vater wegen des dringenden Tatverdachts einer Körperverletzung mit Todesfolge. Es lägen Hinweise vor, dass er das Schütteltrauma des Säuglings verursacht habe.

Das Kind starb Mitte Januar im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg. Die Staatsanwaltschaft hatte von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen, weil es Anzeichen für ein Fremdverschulden gegeben habe.

Wenig später war der 29 Jahre alte Vater in Untersuchungshaft gekommen, im Februar aber wieder aus der Haft entlassen worden. «Der Haftbefehl wurde aber nicht aufgehoben, sondern lediglich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt», erklärte die Staatsanwaltschaft. Das zuständige Gericht sehe keine Fluchtgefahr mehr, auch weil sich der Mann einmal wöchentlich bei der Polizei melden und auch anderen Vorladungen Folge leisten müsse.

Laut Staatsanwaltschaft hat er mit der Mutter des gestorbenen Babys weitere Kinder. Im Haftprüfungstermin habe der Beschuldigte von seiner Nähe und sozialen Bindung zur Kindsmutter berichtet. Wegen dieser Beziehung schätze auch die Staatsanwaltschaft die bis dahin angenommene Fluchtgefahr als gering ein.

Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gegen den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

© dpa
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