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Prozess um getötete 14-Jährige aus Bad Emstal fortgesetzt

Ein 21-Jähriger soll eine 14-Jährige ermordet haben, um sich sexuell zu befriedigen. Am zweiten Prozesstag sagte ein Rechtsmediziner aus, das Opfer müsse mindestens zwei Minuten gewürgt worden sein.
Tote 14-Jährige in Hessen
Kerzen stehen vor einer Schule. © Nicole Schippers/dpa

In Kassel ist am Montag der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen aus dem nordhessischen Bad Emstal fortgesetzt worden. Wie ein Rechtsmediziner berichtete, muss das Opfer aufgrund des Verletzungsbildes mindestens zwei Minuten gewürgt worden sein. «Das Würgen war erheblich», sagte der Sachverständige aus. «Das war kein Würgevorgang, von dem man sagen kann, nach 30 bis 60 Sekunden war es das. Das muss schon länger gedauert haben.»

Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der Angeklagte, ein 21 Jahre alter Bekannte der Jugendlichen, eingeräumt, die Schülerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie teilweise entkleidet und Film- und Videoaufnahmen von ihr gemacht. Töten habe er sie aber nicht wollen, sagte er.

Die Aufnahmen habe er gemacht, um die 14-Jährige damit zu erpressen, wenn sie wieder aufwacht. Sechs Monate vor der Tat sei er selbst Opfer einer Entführung geworden. Ein Mann habe ihn drei Tage lang gefangen gehalten und sexuell missbraucht, gab er an. Nachdem er entkommen sei, habe er geplant, den Mann zu töten. Seine Bekannte habe von der Entführung und den Tötungsplänen gewusst. Sie habe damit gedroht, zur Polizei zu gehen. Mit den Aufnahmen habe er das verhindern wollen.

Der Mann, den der Angeklagte seiner Entführung beschuldigt hatte, bestritt die Vorwürfe am Montag. Er habe den 21-Jährigen in einer Kneipe kennengelernt und mit ihm Alkohol getrunken. Anschließend seien die beiden zu ihm nach Hause gegangen und dort auch intim geworden, allerdings ohne Geschlechtsverkehr zu haben. Er habe zu keiner Zeit Druck oder Zwang ausgeübt. Laut Polizeibericht, der dem Gericht vorlag, ergab auch die Auswertung der Mobilfunkdaten des Angeklagten keinen Hinweis auf eine Entführung. Zudem habe der 21-Jährige die angebliche Tat, anders als behauptet, nicht bei der Polizei angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Staatsangehörigen vor, seine 14 Jahre alte Bekannte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt zu haben. Zudem legt sie ihm zur Last, sich durch die Tat mit der Störung der Totenruhe eine andere Straftat ermöglicht zu haben. So soll der Angeklagte nach der Tötung die Leiche in sexuell motivierter Weise berührt und dies gefilmt und fotografiert haben. Die Jugendliche war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) entdeckt worden. Sie war seit dem Vorabend vermisst worden.

Das Gericht hat zunächst einen weiteren Verhandlungstermin für diesen Mittwoch anberaumt. Dabei könnte es bereits zu einem Urteil kommen.

© dpa
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