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Prozess gegen Ex-Trainer: Öffentlichkeit ausgeschlossen

Der Mann soll mehrere Jungs vergewaltigt haben, einige der Fälle müssen noch einmal verhandelt werden. Der Prozess beginnt größtenteils hinter verschlossener Tür.
Justitia
Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer muss sich vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, Körperverletzung und der Herstellung von Kinderpornografie verantworten. (Symbolfoto) © David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn

In dem Prozess gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wegen sexueller Misshandlungen ist die Öffentlichkeit für die Verlesung der konkreten Anklagevorwürfe und der Einlassung des Angeklagten ausgeschlossen worden. Ansonsten könnten schutzwürdige Interessen des 37-Jährigen sowie der zur Tatzeit minderjährigen Opfer verletzt werden, sagte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht. Es würden Umstände aus ihrer Intimsphäre geschildert. 

Der Mann muss sich in dem Prozess erneut dem Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung von Kindern und Jugendlichen sowie der Herstellung von Jugend- und Kinderpornografie stellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres ein früheres Urteil gegen ihn wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben, sodass nun 6 der insgesamt 69 Einzelfälle neu verhandelt werden müssen.

Mit Schlafmitteln betäubt

In den Jahren zwischen 2014 und 2021 hatte der Mann mehrere minderjährige Jungs in Hattersheim sexuell missbraucht, in einigen Fällen soll er sie vorher heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt haben. Innerhalb dieses Zeitraums arbeitete der Mann zwei Jahre lang als Jugendtrainer für Fußball-Drittligist SV Wehen Wiesbaden. Kinder und Jugendliche dieses hessischen Vereins gehörten laut früheren Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft jedoch nicht zu den Opfern. Im Dezember 2021 wurde der Mann festgenommen.

Im vergangenen Jahr verurteilte das Frankfurter Landgericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte. Zudem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. 

Revision zum Teil erfolgreich

Der Anklagte ging gegen dieses Urteil in Revision, da an einem Verhandlungstag die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers nicht wiederhergestellt worden war. Der BGH hob daher die Verurteilung in mehreren Fällen auf. 

Das Landgericht will nach der bisherigen Planung bis Ende November verhandeln. 

 

Redaktionshinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es im 1. Absatz, 2. Satz "schutzwidrig", richtig ist "schutzwürdig".

© dpa
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