Wegen Tierquälerei ist ein Frankfurter Kleingärtner am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu 3000 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze) verurteilt worden. Der 49-Jährige hat nach Auffassung des Gerichts in seiner Gartenparzelle zumindest ein an den Beinen zusammengebundenes Schaf geschächtet, indem er ihm ohne vorherige Betäubung die Halsader aufschnitt. Die Tat wurde von der elfjährigen Tochter seiner Gartennachbarn beobachtet, die den Mann vor Gericht wiedererkannte. Zuvor hatte der Angeklagte den Vorwurf energisch bestritten. Er sei zu jener Zeit im Urlaub gewesen und habe seine Parzelle in dieser Zeit zur Pflege diversen Bekannten überlassen. Auch drei weitere gleichartige Vorwürfe, die in der Anklage gegen ihn erhoben wurden, bestritt er. Für diese Schächtungen gab es jedoch keine zuverlässigen Zeugen, sodass sie vom Gericht fallen gelassen wurden.
Die Tierquälerei war erst längere Zeit danach bei der Polizei angezeigt worden. Zwischenzeitlich hatte es zwischen den Gartennachbarn anderweitige Zwistigkeiten gegeben - unter anderem war der Angeklagte von dem Nachbarn mit einem Messer schwer verletzt worden. Der Zeuge hatte deshalb zum ersten Verhandlungstermin Anfang März aus der Haftanstalt vorgeführt werden müssen. Nach der ihn belastenden Aussage der Tochter verzichtete der Angeklagte am Mittwoch auf Rechtsmittel - das Urteil ist deshalb rechtskräftig.