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Hessen Forst: Beschäftigte können Säge bald zu Hause lassen

Hessen Forst will attraktiver werden als Arbeitgeber. Darum soll den Beschäftigten ein wichtiges Arbeitsgerät künftig bereitgestellt werden. Die Gewerkschaft freut es.
Waldarbeiter
Ein Waldarbeiter sägt den Baumstamm einer Rotfichte durch. © Swen Pförtner/dpa

Bislang mussten Beschäftigte von Hessen Forst für Holzarbeiten eine private Motorsäge mit zur Arbeit bringen - doch damit soll bald Schluss sein. Spätestens ab dem 1. Januar 2025 sollen das Arbeitsgerät und die Betriebsstoffe vom Arbeitgeber gestellt werden, wie aus einer Antwort des Forstministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Darauf hatte sich das Land mit den Beschäftigten in einer Tarifeinigung 2023 verständigt. Voraussetzung ist, dass der Landeshaushalt entsprechend verabschiedet wird.

Bislang hatte es für die Beschäftigten eine Motorsägenentschädigung gegeben, mit der unter anderem die Kosten für Kraftstoffe, Bio-Sägekettenöl und Instandhaltung abgedeckt werden sollten, wie das Ministerium erläuterte. Mit Blick auf eine höhere Attraktivität des Arbeitgebers habe es 2020 und 2021 bereits ein Pilotprojekt gegeben, für die der Landesbetrieb insgesamt rund 100 Motorsägen angeschafft hatte. Die Geräte kamen in vier Forstämtern zum Einsatz. Künftig soll es nun landesweit eine grundsätzliche «arbeitgeberseitige Gestellung der Motorsägen und Betriebsstoffe» geben.

«Das Land ist der größte Waldbesitzer in Hessen, leistet sich aber einen Landesbetrieb, bei dem viele Mitarbeiter noch immer ihre eigenen Motorsägen mitbringen müssen», kritisierte die FDP-Fraktionsvorsitzende Wiebke Knell. «Nach langem Herumlavieren der Verantwortlichen kommt erst jetzt Bewegung in die Sache.» Offenbar habe der Landesbetrieb erkannt, dass die Personalnot zu groß sei. «Man stelle sich mal vor, eine Reinigungskraft müsste eigene Putzutensilien mitbringen, ein Verwaltungsmitarbeiter den privaten PC und Drucker nutzen», erklärte Knell. «Die würden sich wahrscheinlich auch schnell andere Arbeitgeber suchen.»

Die Bereitstellung der Motorsägen gehe auf eine Initiative der Gewerkschaft zurück, sagte Frank Tekkiliç, Sprecher der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). «Somit sehen wir die längst überfällige Gestellung als Erfolg.» Bei der Entschädigung handele es sich um eine Pauschale, die in der Regel die tatsächlichen Aufwendungen nicht decke. «Dies insbesondere, wenn der Beschäftigte mehr als eine Motorsäge vorhalten musste», ergänzte Tekkiliç.

Der Geschäftsführer des Deutschen Forstunternehmerverbandes, Maurice Strunk, erklärte, es sei zwar in der Vergangenheit auch bei privaten forstlichen Dienstleistern durchaus einmal üblich gewesen, dass Beschäftigte ihre private Säge hätten mitbringen müssen. Solche Regelungen seien jedoch inzwischen - auch mit Blick auf die Attraktivität des Arbeitgebers - aus der Zeit gefallen. Rund 80 Prozent der Holzernte in Hessen werde von privaten Dienstleistern gestemmt, ergänzte Strunk. Die Betriebe hätten wie viele andere Branchen mit einem Mangel von geeigneten Bewerbern für freie Stellen zu kämpfen.

Redaktionshinweis: In einer vorherigen Version ist im vorletzten Satz des vorletzten Absatzes war das Wort «nicht» entfallen. Es muss richtig heißen: «..., die in der Regel die tatsächlichen Aufwendungen nicht decke». (Stand: 22.04.2024, 11.36 Uhr)

© dpa
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