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Nach Ostseesturmflut: 160 Millionen Euro vom Land

Mit zwei Richtlinien soll der Wiederaufbau der Infrastruktur nach der Ostseeflut im vergangenen Oktober gefördert werden. Dabei unterstützen Wirtschafts- und Innenministerium verschiedene Bereiche.
Sabine Sütterlin-Waack (CDU)
Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Ministerin für Inneres des Landes Schleswig-Holstein, spricht bei einer Pressekonferenz im Landeshaus. © Axel Heimken/dpa/Archivbild

Knapp fünf Monate nach der Ostsee-Sturmflut hat die schleswig-holsteinische Landesregierung weitere 160 Millionen Euro für die Reparatur von Schäden zur Verfügung gestellt. Das Wirtschaftsministerium teilte am Dienstag mit, es stelle 140 Millionen Euro für den Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur - etwa Häfen, Strände und Promenaden - bereit. 20 Millionen Euro gebe das Innenministerium für die Sanierung privater Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu. Dafür seien von den Ministerien die notwendigen Förderrichtlinien erlassen worden.

Für die Schäden an kommunaler Infrastruktur können laut Wirtschaftsministerium bis Ende Oktober 2024 Förderanträge gestellt werden. Die Maßnahmen müssten aber spätestens bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein. Die Förderquote liege dabei in der Regel bei 75 Prozent. Das bedeutet, drei Viertel der Kosten übernimmt das Land.

«Es war uns sehr wichtig, dass die betroffenen Kommunen sofort loslegen können und nicht mit Reparaturen oder Sandaufspülungen warten müssen», sagte Wirtschaftsminister Claus-Ruhe Madsen (CDU). Daher war den Kommunen schon unmittelbar nach der Sturmflut - also vor Erlass der Förderrichtlinie - erlaubt worden, mit den Arbeiten zu beginnen. Ziel sei es, die Touristen wieder mit attraktiven Promenaden und Stränden zu empfangen.

Das Innenministerium will nichtkommunale Träger und Einrichtungen unterstützen, damit diese ihre Schäden an der Infrastruktur beseitigen können. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Träger von Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie von Theatern, Museen und Jugendfreizeitstätten. Land und Kommunen tragen in diesen Fällen 50 Prozent der Kosten, der Antragsteller oder die Antragstellerin die andere Hälfte.

«Ich freue mich sehr, dass das Land und die Kommunen dabei zusammenstehen und danke der kommunalen Familie noch einmal ausdrücklich dafür», betonte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Für einen Antrag müssten die Schäden im Einzelfall über 5000 Euro liegen. Die Antragsfrist laufe bei den Förderungen des Innenministeriums bis Ende April. Das Geld müsse dann bis zum 15. Dezember dieses Jahres abgerufen werden.

Bereits im Februar hatte zudem das Umweltministerium eine Förderrichtlinie zur Reparatur von Küstenschutzanlagen veröffentlicht. Ziel dieser mit 46 Millionen ausgestatteten Richtlinie sei es, die durch die Ostseesturmflut zerstörten und beschädigten Anlagen so wiederherzustellen, dass sie weiteren Fluten widerstehen können.

© dpa
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