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Goldschmidt gegen Lockerung von Umweltauflagen für Bauern

Die EU-Kommission will Bauern entlasten und lockert eine Auflage. Ob das auch deutsche Bauern in Anspruch nehmen können, ist unsicher. Schleswig-Holsteins Umweltminister lehnt die Pläne ab.
Ackerböden
Ein Traktor hat tiefe Spuren in den nach starken Regenfällen aufgeweichten Ackerboden gedrückt. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt hat die Lockerung von Umweltauflagen für Bauern kritisiert. «Wer glaubt, der Landwirtschaft damit einen Gefallen zu tun, verkennt die Realitäten», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Landwirtschaft in einer toten Natur wird nicht funktionieren - und wäre auch eine Gefahr für den Menschen.»

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission. Sie lockert eine Umweltauflage für europäische Bauern, obwohl sie dabei keine Mehrheit der EU-Staaten unterstützt. Rückwirkend zum 1. Januar wird die Vorgabe ausgesetzt, vier Prozent des Ackerlandes brachliegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen, wie die Brüsseler-Behörde mitteilte. Durch die Auflage, Flächen etwa brachliegen zu lassen, soll eigentlich die Umwelt geschützt werden.

Die Ankündigung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), sich dafür einzusetzen, dass der Beschluss in Deutschland nicht umgesetzt wird, habe seine volle Unterstützung, sagte Goldschmidt. «Wer eine Zukunft für die Landwirtschaft will, muss die Natur und die Vielfalt der Arten schützen - und zwar deutlich stärker als in der Vergangenheit.»

Lemke hatte zuvor gesagt, «mit dieser Verpflichtung sollte das anhaltende Artenaussterben in unseren Agrarlandschaften gebremst werden». Sie setze sich dafür ein, dass die Ausnahmen in Deutschland nicht umgesetzt würden. Der Deutsche Bauernverband fordert hingegen, dass die Ausnahme zügig und vollständig auf den Weg gebracht wird. Deutschland könne der Kommission bis spätestens 29. Februar mitteilen, ob von der Option Gebrauch gemacht werde.

Voraussetzung, die Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, ist den Angaben der Kommission zufolge, dass Bauern im Gegenzug auf vier Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen oder Erbsen beziehungsweise Zwischenfrüchte anbauen. In einem ersten Vorschlag war noch von sieben Prozent Ackerfläche für stickstoffbindende Pflanzen die Rede. Wie ein Sprecher der EU-Kommission auf Nachfrage erklärte, habe man diese Vorgabe nach Rücksprache mit EU-Staaten abgesenkt, um Landwirten mehr Flexibilität zu ermöglichen. Ob deutsche Bäuerinnen und Bauern von der Ausnahme Gebrauch machen können, liegt nun in den Händen der Bundesregierung.

© dpa
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