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Frau mit 54 Messerstichen getötet: Elf Jahre Haft

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 42-jährigen Frau wurde der Ex-Mann vom Landgericht Kiel wegen Totschlags verurteilt. Die Verteidigung will in Revision gehen.
Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Angeklagte im grünen Sweatshirt und Jeans zeigt im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kiel keine sichtbare Regung, als das Strafmaß gegen ihn verkündet wird. Wegen Totschlags an seiner Ex-Frau verurteilt ihn die Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren - sie bleibt damit zwei Jahre unter der Forderung der Anklage. Tatmotiv ist laut Gericht, dass sich die Frau nach deutschem Recht scheiden ließ, was der Angeklagte nicht akzeptiert hat. Der 60-jährige, ein in Syrien geborener Deutscher, hatte die Tat gleich zu Beginn des Prozesses abgestritten.

Die 8. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Stefan Becker sieht es als erwiesen an, dass nur der Angeklagte seine Ex-Frau - sie ist ebenfalls in Syrien geboren - am 1. Februar 2023 getötet haben kann. An jenem Tag habe er vormittags zusammen mit seiner Ex-Frau einen der beiden Söhne an einer Schule angemeldet, sie verließen das Gebäude gegen 11.15 Uhr. Das hatten zwei Schulsekretärinnen als Zeuginnen im Prozess bestätigt. Danach habe es kein Lebenszeichen der Frau mehr gegeben.

Die Leiche der 42-Jährigen wurde erst zehn Tage später von Spaziergängern gefunden. Der Angeklagte soll sie im Wassergraben eines Feldweges bei Klein Bennebek (Kreis Schleswig-Flensburg) abgelegt haben. Bei Untersuchungen am Leichenfundort seien an einem Ast DNA-Spuren gefunden worden, die auf den Angeklagten hindeuten, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Dazu passten Schürfwunden an Armen und Beinen bei einer Untersuchung des inhaftierten Angeklagten zehn Tage nach der Tat. Diese Wunden könne er sich beim Ablegen der Leiche zugezogen haben. Ein zusätzliches Indiz seien Bodenanhaftungen am Auto des 60-Jährigen, die praktisch identisch mit dem Erdreich am Leichenfundort seien. Außerdem sei das Handy des Angeklagten in der fraglichen Zeit in Funkzellen eingewählt gewesen, die nur wenige Kilometer vom Leichenfundort lägen.

Das Gericht geht davon aus, dass die Tat an jenem Tag zwischen 11.15 Uhr und 12.38 Uhr erfolgt sein muss - zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte in einer Autowerkstatt in Kropp, wo er nach Aussage eines Zeugen hektisch und nervös gewirkt habe. Danach fuhr er in seine Wohnung in Rendsburg zurück. Als Freunde fragten, wo seine Ex-Frau sei, sei er ausgewichen. Als abends die Polizei kam, habe er gleichgültig gewirkt. Er habe auch keine Sorge um seine Ex-Frau gezeigt. «Entlastende Umstände haben sich nicht ergeben», so Richter Becker.

Für eine Verurteilung wegen Mordes fehlten dem Gericht die Beweise für Heimtücke oder niedere Beweggründe. Vieles spreche für eine affektive Tat. Sicher sei, dass der Angeklagte die von seiner Ex-Frau schon länger angestrebte und 2021 erwirkte Scheidung nach deutschen Recht nicht akzeptieren wollte.

Seit mehreren Jahren habe es Unstimmigkeiten in der Ehe gegeben, auch Drohungen des Angeklagten. Trotz der Trennung hätte sich die Beziehung zwischen ihnen zuletzt auf niedrigem Niveau stabilisiert, sie hätten sich gemeinsam um die Kinder gekümmert. Die Kinder sind seit der Verhaftung des Vaters in einer Pflegefamilie untergebracht.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert. Anwalt Jan Kurtz hat gleich nach der Urteilsbegründung angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

© dpa ⁄ Christian Risch, dpa
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