Sie wirft dem 53 Jahre alten BND-Mitarbeiter Carsten L. und seinem mutmaßlichen Komplizen Arthur E. (32) Landesverrat im besonders schweren Fall vor. Weil die Anklage Angaben beinhaltet, die aus Sicht der Bundesanwaltschaft der besonderen Geheimhaltung bedürfen, unterbrach sie ihren Vortrag nach 20 Minuten und beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde dann darüber verhandelt, wie in dieser Frage weiter verfahren wird. Dies sei sehr kontrovers erfolgt, erklärte Richter Schmidt hinterher. Es seien eine Reihe von Aspekten genannt worden, über die der Senat in Ruhe nachdenken wolle und müsse. Seine Entscheidung will das Gericht bei der Fortsetzung am Donnerstag mitteilen.
Die beiden deutschen Angeklagten sollen im Herbst 2022 - einige Monate nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine - geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB verraten und dafür jeweils mehrere Hunderttausend Euro «Agentenlohn» erhalten haben. Beide sitzen in Untersuchungshaft.