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Jungen mit Messer bedroht und vergewaltigt?

Ein Zwölfjähriger wird auf einem Berliner Weihnachtsmarkt von einem Fremden angesprochen. Der Mann soll den Jungen laut Anklage mit einem Messer oder einer Schere bedroht und ihn so gezwungen haben, ihm zu folgen.
Polizei
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Weil er einen zwölfjährigen Jungen auf einem Weihnachtsmarkt in seine Gewalt gebracht und in einer Wohnung vergewaltigt haben soll, steht ein 24-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Sechs Monate nach der mutmaßlichen Tat hat der Angeklagte am Dienstag zu Prozessbeginn die Vorwürfe im Wesentlichen zurückgewiesen. Die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen, sagte der 24-Jährige. Er sei davon ausgegangen, dass der Junge etwa 15 Jahre alt gewesen sei. Ein Messer sei nicht im Spiel gewesen.

Der wegen Sexualstraftaten bereits verurteilte Mann hatte den ihm bis dahin völlig unbekannten Jungen laut Anklage Ende November 2023 im Ausgangsbereich eines Weihnachtsmarktes in Berlin-Spandau angesprochen. Er habe den Zwölfjährigen mit einem spitzen Gegenstand - wahrscheinlich einem Messer oder einer Schwere - bedroht und so zum Mitkommen gezwungen. In seiner Wohnung habe er den Gegenstand erneut in den Rücken des Jungen gedrückt und Sex verlangt. Als der Schüler fliehen wollte, habe der Angeklagte die Wohnungstür abgeschlossen. Das Kind habe sich in einer «aussichtslosen Lage» gesehen, so die Staatsanwältin. 

Der Angeklagte sagte weiter, er habe den aus seiner Sicht «jungen Mann» angesprochen, weil dieser nicht winterlich gekleidet gewesen sei. Weil der Junge nach Geld gefragt habe, seien sie in seine Wohnung gefahren. Auf dem Weg dorthin soll er ihn gefragt habe, ob sie Sex haben könnten. 20 Euro habe er dafür geboten. «Mit seiner Zustimmung kam es dazu», so der 24-Jährige. «Mein Fehler war es, dass ich nicht nach seinem Alter gefragt habe.» Er sei «sehr beschämt», so der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft legt dem seit sechs Monaten inhaftierten Mann schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last. Die Verhandlung wird am 23. Mai fortgesetzt.

© dpa
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