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JU-Bundesvorstand darf zu keiner Landeskonferenz einladen

Vorerst gibt es keine Neuwahl des Landesvorstands der Jungen Union in Berlin. Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung, die das Landgericht getroffen hat.
Landgericht Berlin
Ein Schild weist auf das Landgericht Berlin an der Fassade zum Kriminalgericht Moabit hin. © Jens Kalaene/dpa/Archivbild

Die vom Bundesvorstand geplante Landeskonferenz der Jungen Union Berlin kann nach einer einstweiligen Verfügung des Berliner Landgerichts nicht stattfinden. Dem Bundesvorstand wird untersagt, Maßnahmen zur Vorbereitung einer Landeskonferenz zu ergreifen und eine Landeskonferenz durchzuführen, wie es in dem Beschlusstext heißt, der der dpa vorliegt. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins «Politico» sollte auf der Landeskonferenz am Samstag ein neuer Landesvorstand der Jungen Union gewählt werden.

Wahl im vergangenen Jahr gilt als umstritten

Die Wahl des aktuellen JU-Landesvorsitzenden im vergangenen Jahr gilt als umstritten. Auch der CDU-Landesverband erkennt sie nicht an. Nach dessen Argumentation hätte die Wahl im Rahmen einer Präsenzveranstaltung stattfinden müssen, nicht digital. Acht von zwölf Berliner JU-Kreisverbänden hatten sie nach Angaben der Partei boykottiert.

Das Landgericht gab mit seiner Entscheidung dem JU-Landesverband und damit auch seinem Vorsitzenden gegen den JU-Bundesverband Recht. «Es mag zutreffend sein, dass die Wahl auf satzungswidriger Grundlage erfolgt ist. Gerade die Klärung dieses Umstandes und insbesondere die Folgen aus der unterstellten Satzungswidrigkeit sind aber zunächst in den dafür vorgesehenen Schiedsgerichten zu klären», argumentierte das Landgericht.

JU-Bundesvorstand: Kein Kommentar

Der Bundesvorstand dürfe sich nicht auf diese Weise einmischen, solange das Bundespartei- oder das Bundesschiedsgericht nicht abschließend über die Gültigkeit der Wahl entschieden habe. Die Sprecherin des JU-Bundesverbands, Mirjam Taufenbach, sagte, sie könne zu dem Verfahren keine Auskunft geben. Auch der Berliner Landesverband der CDU kommentierte die Entscheidung des Landgerichts nicht.

Der Medienanwalt der Jungen Union Berlin und ihres Vorsitzenden, Ralf Höcker, teilte dazu mit: «Das ist ein Erfolg für die Junge Union Berlin und für ihren gewählten Vorstand. Die undemokratischen Versuche einer parteiinternen Minderheit, die Legitimation des Vorstands um Harald Burkart anzugreifen, sind damit kläglich gescheitert.»

© dpa
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