Der Angeklagte hatte laut Urteil am 19. Januar dieses Jahres bei einer Veranstaltung von Lkw-Fahrern am Brandenburger Tor auf Plakaten Verbrechen der Nazis im Vernichtungslager Auschwitz in Zweifel gezogen. Als Polizeibeamte die beiden Plakate beschlagnahmen wollten, sei er in Rage geraten und habe versucht, sich zu entfernen. Seiner Festnahme habe er sich widersetzt.
Die Entscheidung erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren. Der 52-Jährige hatte zugegeben, mit den beschlagnahmten Plakaten unterwegs gewesen zu sein. Er bezeichnete sich im Prozess als «Wahrheitsforscher». Einen festen Wohnsitz habe er nicht.
Das Gericht folgte mit der verhängten Strafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte keinen Antrag gestellt. Seit 2019 ist der Mann immer wieder wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Vor einem Jahr hatte das Amtsgericht Tiergarten wegen mehrerer Taten eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verhängt, die inzwischen rechtskräftig ist.