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Fröhlich: Anderer Umgang mit Tennisball-Protest?

Auch am kommenden Wochenende kann es in den Stadien wieder Proteste gegen den Investoren-Einstieg bei der DFL geben. Schiri-Chef Fröhlich stellt eine andere Herangehensweise in den Raum.
Schiedsrichter-Leiter Fröhlich
Lutz Michael Fröhlich spricht während einer Pressekonferenz von DFB und DFL. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

DFB-Schiedsrichter-Chef Lutz-Michael Fröhlich hat einen veränderten Umgang mit den Protesten in Stadien gegen einen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) ins Spiel gebracht. «Ich kann mir vorstellen, dass wir bei Aktionen wie mit Tennisbällen eine vierte Stufe einbauen. Nach einer ersten erfolglosen Unterbrechung die Mannschaften hinter die Seitenlinie schicken und eine weitere Ansage machen. Dann erst in die Kabine», sagte der 65-Jährige der «Bild»-Zeitung (Dienstag).

Im Topspiel der 2. Fußball-Bundesliga von Hertha BSC gegen den Hamburger SV (1:2) am Samstag hatten Berliner Fans immer wieder Tennisbälle auf das Feld geworfen. Das Spiel war für mehr als eine halbe Stunde unterbrochen und stand kurz vor dem Abbruch. Erst nachdem Schiedsrichter Daniel Schlager die Teams in die Kabine schickte, hörten die Ballwürfe auf. Auch in zahlreichen anderen Stadien gab es ähnliche Proteste, die aber kürzer waren.

Fröhlich wünscht sich auch mehr Unterstützung für die Referees. «Die Vorfälle in Berlin waren in der Tat grenzwertig. Die Geduld des Schiedsrichter-Teams ist stark strapaziert worden», sagte er. «Wir werden darüber in dieser Woche sprechen. Ich wünsche mir Rückendeckung von der DFL für die Schiedsrichter, die ja nicht verantwortlich sind für die Probleme in den Stadien.»

DFB-Präsident Bernd Neuendorf teilte der Zeitung über Mediendirektor Steffen Simon mit: «Die aktuelle Problematik lässt sich allerdings nicht durch die Sportgerichtsbarkeit allein lösen. Vereine und Verbände sind gefordert, die vorhandenen Dialogformate intensiv zu nutzen, um über unterschiedliche Standpunkte zur Investorenthematik im Gespräch zu bleiben.» Sanktionen wie Blocksperren könne die Sportgerichtsbarkeit nur verhängen, wenn es einen konkreten Vorfall gab, der diese rechtfertigen würde.

© dpa
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