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BMI darf Textpassage zu Publizist nicht veröffentlichen

Das Bundesinnenministerium veröffentlicht eine Studie zum Thema Muslimfeindlichkeit. Ein Publizist sieht sich auf unsachliche Weise angegriffen und zieht vor Gericht. Mit Erfolg.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht am Eingang des Gerichtsgebäudes in der Hardenbergstraße. © Jens Kalaene/dpa

Im Streit um die Veröffentlichung von Äußerungen des Publizisten Henryk M. Broder muss das Bundesinnenministerium (BMI) Textpassagen von seiner Homepage nehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden, wie der Anwalt Broders, Joachim Nikolaus Steinhöfel, am Sonntag auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Montag) darüber berichtet.

Das BMI hat nach dem rassistischen Anschlag von Hanau im Februar 2020, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet wurden, einen Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) einberufen. Dieser hat eine Studie erstellt, die unter dem Titel «Muslimfeindlichkeit - Eine deutsche Bilanz 2023» auf der Seite des Ministeriums online ging. In dem Zusammenhang wurde die strittige Textpassage von Broder veröffentlicht.

Der Publizist wehrte sich dagegen, weil dort unter anderem behauptet worden sei, er habe sich 2010 in einem Artikel für «eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit» starkgemacht, «während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte». Broder sieht sich dadurch auf unsachliche Weise angegriffen.

Aus Sicht des Gerichts stellt der Bericht des Expertenkreises einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Broders dar. Diese Einschätzung sei zwar erlaubt. Das Ministerium müsse jedoch deutlich machen, dass es sich nicht um eine «amtliche» Position handele. Das BMI habe eine Pflicht zur Sachlichkeit. Dieser sei es nicht gerecht geworden, heißt es in dem OVG-Beschluss. Vielmehr sei das Dokument mit dem BMI-Logo versehen und Bundesinnenministerium Ministerin Nancy Faeser spreche im Vorwort davon, es gelte, sich mit den Empfehlungen der Experten ernsthaft auseinanderzusetzen.

Das OVG hob mit seinem Beschluss im Eilverfahren eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts auf. (OVG 9 S 20/23). Broders Anwalt Steinhöfel wartet nun auf eine Erklärung des BMI zur Anerkenntnis der Entscheidung. «Wenn das nicht kommt, klagen wir», so der Jurist.

«Wir werten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts derzeit aus», zitierte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» eine Sprecherin des Ministeriums. Der Bericht des Expertenkreises sei von der Webseite des Ministeriums genommen worden.

© dpa
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