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Bislang kein Antrag auf Cannabis-Anbau - Drei neue Stellen

Cannabis-Vereine dürfen gemeinschaftlich Gras anbauen - doch das dürfte noch dauern. Anträge aus Brandenburg jedenfalls gibt es noch nicht.
Cannabis-Anbauvereinigungen können ab heute Lizenzen beantragen
Cannabis-Vereine können Lizenzen für den legalen Grasanbau beantragen (Archivbild) © Monika Skolimowska/dpa

Potsdam (dpa/bb) - Das Gesundheitsministerium in Brandenburg rechnet vorerst nicht mit einem Berg von Anträgen für den Anbau von Cannabis. Seit Montag können Vereine an den Start gehen, die gemeinsam größere Mengen in sogenannten Anbauvereinigungen produzieren wollen. Doch vorher müssen sie bei der Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Bis heute lag beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kein Antrag aus Brandenburg zur Bearbeitung vor. «Wir müssen die nächsten Wochen abwarten», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. «Es ist eine völlig neue Aufgabe für alle Bundesländer.» 

Das LAVG ist für die Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen und deren Überwachung zuständig sowie für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Für die neuen Aufgaben werden drei neue Stellen geschaffen, wie das Ministerium ankündigte. Diese würden zeitnah ausgeschrieben. 

Nachweise für Erlaubnis nötig

Die Anbauvereine müssen für einen Antrag zum Cannabis-Anbau etliche Nachweise erbringen und Vorbereitungen getroffen haben. So müssen etwa ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorhanden sein, Führungszeugnisse vorliegen und ein Präventionsbeauftragter benannt werden.

Brandenburger Behörde für Antrag aus Berlin nicht zuständig

Der einzige Antrag, der im LAVG bislang einging, kam aus Berlin. Dann ist Brandenburg laut Ministerium aber nicht zuständig. Denn entscheidend ist zunächst der Sitz des Anbauvereins, nicht der Ort des geplanten Cannabis-Anbaus. 

Menschen, die gemeinschaftlich Gras anbauen wollen, können in Berlin eine entsprechende Lizenz bei den Bezirksämtern beantragen. Nach Eingang aller Angaben und Nachweise würden die Anträge der Gesundheitsverwaltung zufolge innerhalb von drei Monaten bearbeitet, hieß es. Unklar blieb aber, ob die Bezirksämter darauf vorbereitet sind. 

Das brandenburgische Gesundheitsministerium in Potsdam teilte mit, es gebe bundesweit noch keine Erfahrungen, welcher Zeitaufwand für die Bearbeitung einzuplanen sei. Für Anträge stellt das LAVG ein Online-Formular bereit. 

Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben trat zum 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft. Nun können 
nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.

Volljährige Menschen können nach einer Genehmigung dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

© dpa
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