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Bienenwachstücher dürfen wieder verkauft werden

Weil bestimmte Bienenwachstücher als Lebensmittelverpackung den Geschmack veränderten, hatte die Lebensmittelaufsicht sie verboten. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot nun auf.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Streit um den Verkauf von Bienenwachstüchern hat das Verwaltungsgericht Berlin im Sinne der verkaufenden Gesellschaft entschieden. Von den angebotenen Produkten gehe keine Gesundheitsgefahr aus, teilte die Richterin am Verwaltungsgericht, Kathleen Wolter, am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag gegen das Verbot des Verkaufs statt.

Im konkreten Fall ging es um Bienenwachstücher eines Anbieters, die als Alternative zu Plastikfolie für das Einpacken von Lebensmitteln vertrieben werden. Die Lebensmittelaufsicht eines Berliner Bezirksamtes hatte zwischen Oktober 2021 und März 2023 19 Produktproben im Bundesgebiet genommen, um den Geruch oder Geschmack von Lebensmitteln wie Toastbrot, Gurke oder Käse zu prüfen. Bei 13 Proben stellten die Prüfer eine deutliche bis starke Geruchs- und Geschmacksabweichung fest, insbesondere bei Toastbrot. Daraufhin hatte die Lebensmittelaufsicht mit sofortiger Wirkung verboten, die Bienenwachsprodukte des Anbieters zu verkaufen.

Das Gericht hielt nun fest, dass es zwar hinsichtlich der Prüfung keine Bedenken gebe. Es sei aber offen, ob das Verbot noch gültig sei, weil die Gesellschaft mittlerweile versichert habe, den für die Abweichungen mutmaßlich verantwortlichen Stoff, ein Baumharz, bereits reduziert zu haben. Die neuen Produkte seien bisher nicht getestet worden. Der Beschluss vom 10. Mai ist rechtskräftig.

© dpa
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