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Staatsregierung prüft Verkaufsverbot für Lachgas

Vor allem als Partydroge unter Jugendlichen erfreut sich Lachgas zunehmender Beliebtheit. Das sieht der Freistaat äußerst kritisch - und will handeln.
Lachgas aus Warenautomat
Ein Warenautomat, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt, steht vor einem Ladengeschäft. Aus Luftballons eingeatmetes Lachgas hat sich zur Partydroge unter jungen Leuten entwickelt. © Julian Stratenschulte/dpa

Die bayerische Staatsregierung will den Verkauf von Lachgas künftig stärker reglementieren. Die missbräuchliche Verwendung von Distickstoffoxid (Lachgas) zu Rauschzwecken sehe man aufgrund der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken äußerst kritisch und spreche sich deshalb für ein Verbot aus, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München mit.

Die Staatsregierung prüft derzeit, wie ein Verbot am sinnvollsten umgesetzt werden kann. Hintergrund: Lachgas wird nicht nur in der Medizin als Narkosemittel verwendet, sondern auch in diversen Industriezweigen - unter anderem als Treibgas in Spraydosen oder als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln. Das müsse bei einem Verbot in jedem Falle berücksichtigt werden.

Lachgas ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, es kann in Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.

Um den Verkauf von Lachgas als Partydroge insbesondere an junge Leute einzudämmen, hatte zuvor bereits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach strengere Regeln angekündigt. «Wir werden schnell mit einer Regelung kommen», hatte der SPD-Politiker angekündigt.

Als eine Möglichkeit nannte er einen Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste von psychoaktiven Stoffen aufzunehmen, mit dann sehr strengen Regeln für den Verkauf. «Wir gehen das jetzt sehr schnell an», versicherte der Minister. Die niedersächsische Landesregierung will eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, auch Ärzteverbände forderten bereits gesetzliche Schritte.

Neben möglichen neurologischen Schäden durch den Lachgas-Konsum warnen Experten vor allem vor Unfällen, die von Konsumenten der Partydroge verursacht werden. In München war etwa Mitte Mai ein junger Autofahrer von Lachgas berauscht mit seinem Wagen auf die Gegenspur geraten und dort mit einem geparkten Wagen zusammengestoßen. Der 19-jährige Fahrer und sein zwei Jahre jüngerer Beifahrer sollen laut Polizei während der Fahrt mehrfach Lachgas eingeatmet haben.

Ein 16-Jähriger war bereits im vergangenen November ebenfalls in München an einem Bahnhof ins Gleis gestürzt und von einer einfahrenden S-Bahn erfasst worden. Zuvor soll der Jugendliche nach Angaben der Bundespolizei mit einem 18-Jährigen am Bahnsteig Lachgas konsumiert haben. Der Jugendliche wurde vom hinteren Teil der Bahn erfasst und kam mit schweren Verletzungen am Bein ins Krankenhaus.

© dpa
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