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Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas geplant

Schon seit Monaten warnen Ärzte davor, dass vor allem junge Menschen Lachgas als Partydroge missbrauchen. Dies kann schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben. Wird die Politik jetzt aktiv?
Lachgas aus Warenautomat
In Gifhorn bei Wolfsburg sorgt ein Warenautomat mit Lachgasflaschen neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten für Proteste. © Julian Stratenschulte/dpa

Nach Kritik von Eltern und Ärzten dringt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf strengere Regeln, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute einzudämmen. Dies sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko und keine Kleinigkeit, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. 

«Die schnelle Verbreitung bei Kindern und Jugendlichen muss uns allen Sorge machen», sagte Lauterbach. Daher halte er es für nicht vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder «Spätis» (Spätkaufläden) verkauft werde, insbesondere nicht an Kinder und Jugendliche. Er sei dazu mit den zuständigen Ressorts der Regierung im Gespräch, sodass man hoffentlich bald zu Regelungen kommen werde. «Es kann auf keinen Fall so bleiben, wie es jetzt ist.»

Protest gegen Lachgasautomaten

In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hatte zuletzt vor Gefahren gewarnt. Den Ärzten zufolge besteht die Gefahr von Langzeitschäden. Sie reichten von Bewusstlosigkeit durch Verdrängung des Sauerstoffs in der Lunge über Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden.

Im niedersächsischen Gifhorn protestieren besorgte Eltern seit Wochen gegen einen Automaten, in dem bunte Lachgasflaschen neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten angeboten werden. Der Stadtelternrat forderte in einem Brief Minister Lauterbach auf, die gesetzlichen Regelungen zu ändern.   

Der Betreiber des Automaten in Gifhorn sieht dagegen keine Probleme. Lachgas sei frei verkäuflich, betonte der Mann, der seinen Namen nicht in Medien lesen möchte. Obwohl Lachgas auch an Minderjährige verkauft werden dürfe, gebe er es freiwillig lediglich an über 18-Jährige ab. Das Lachgas kann nur derjenige aus dem Automaten ziehen, der sich mit seinem Personalausweis als volljährig ausweist.  

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.  

Andere Staaten haben gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal, auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben. 

Sorge um Jugendliche

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, ist sehr besorgt. Der «Braunschweiger Zeitung» sagte Blienert, es gebe vermehrt Berichte über Jugendliche und junge Erwachsene, «die mit Lachgas herumexperimentieren und ihre Rauscherfahrungen auf Social Media teilen». Es gebe eine ganze Palette Lachgasprodukte, die ausschließlich auf das Inhalieren zugeschnitten seien, sogar in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. «Das ist neu, und es ist keine gute Entwicklung. Alles deutet darauf hin, dass die Produkte ein sehr junges Publikum ansprechen sollen», sagte Blienert.

Die Unionsfraktion im Bundestag plädiert für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. «Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren», sagte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Gefahr psychischer Abhängigkeit sei erheblich, in extremen Fällen könne es zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden kommen.

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen sieht ebenfalls Handlungsbedarf und kündigte am Mittwoch an, eine Bundesratsinitiative zu prüfen. «Der missbräuchliche Einsatz von Lachgas als vermeintliche Partydroge kann erhebliche Gesundheitsschädigungen zur Folge haben», warnte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Es gehöre nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. «Daher sollte der niedrigschwellige Verkauf an unter 18-Jährige untersagt werden», forderte der SPD-Politiker. Das gelte für den Kiosk- und Automatenverkauf in der Nähe von Schulen oder Kitas, aber auch für den Onlinehandel, Drogerien oder Supermärkte. Gleichwohl müsse es weiterhin möglich sein, Lachgas medizinisch einzusetzen, und auch die Sprühsahne wolle niemand verbieten.  

Den Überlegungen aus Niedersachsen zufolge könnte Lachgas in das so bezeichnete Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommen werden, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Mit dem Gesetz sollen vor allem junge Menschen vor neuen, synthetisch hergestellten Designer-Drogen, sogenannten Legal Highs, geschützt werden.

Die Mitglieder des Eltern-Gremiums in Gifhorn sind erfreut, dass die Politik jetzt aktiv wird. Notwendig seien Aufklärung über die gefährliche Partydroge in den Schulen sowie ein generelles Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige, sagte Christopher Finck der Deutschen Presse-Agentur. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Stadtelternrats. Zudem unterstützen die Eltern die Forderung der Ärztekammer Niedersachsen, den Verkauf von Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt an Privatpersonen zu verbieten.

© dpa ⁄ Christina Sticht, Sascha Meyer und Christian Thiele, dpa
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