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Arzt unter Mordverdacht

Wäre dem Patienten noch zu helfen gewesen? Oder blieb nur noch die Gabe von Morphin? Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft einem Klinikarzt Mord vor.
Landgericht Regensburg
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat eine Mordanklage gegen einen Arzt erhoben. (Symbolbild) © Armin Weigel/dpa

Ein Arzt in Niederbayern steht unter Mordverdacht. Er soll in einem Krankenhaus in Kelheim einem Patienten ohne medizinische Veranlassung ein Morphin verabreicht und den Mann dadurch getötet haben, wie die Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilte. Sie hat Anklage gegen den Mediziner erhoben, der seit Ende April in Untersuchungshaft sitzt.

Die Kripo Landshut und die Staatsanwaltschaft ermittelten wegen mehrerer Todesfälle in einem Kelheimer Krankenhaus. Mitarbeitende hätten diese Fälle als bedenklich eingestuft, hieß es. Die Anklage beziehe sich jedoch nur auf den Tod eines 79 Jahre alten Patienten am 9. Juli 2022. Zu den anderen Fällen werde noch ermittelt.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gutachten

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wirft sie dem Arzt vor, dass er bei dem Patienten «entgegen medizinischer Indikation» die bisherigen Medikamente abgesetzt und die Gabe von Morphin angeordnet hatte. «Im Anschluss soll der Angeschuldigte selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass diese in absehbarer Zeit zum Tode des Patienten führen musste.»

Der Mann starb einen Tag später. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage vor allem auf ein medizinisches Gutachten, wonach es bei dem mutmaßlichen Opfer keinen Grund gegeben habe, die Behandlung umzustellen. Die Gabe von Morphin sei nicht veranlasst gewesen und habe zum Tod des Mannes geführt.

Der Tatverdächtige ließ den Angaben nach zwei Gutachten vorlegen, die zu einer anderen Einschätzung kamen: Die Umstellung der Therapie auf palliative Versorgung sei gerechtfertigt gewesen. Bei einer Palliativbehandlung wird nicht mehr die Krankheit selbst bekämpft, sondern es werden die Schmerzen gelindert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Zum möglichen Motiv machte die Anklagebehörde keine Angaben. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Das Landgericht Regensburg muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

© dpa
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