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Gesundheitsministerium: Strengere Regeln bei Lachgas-Verkauf

Lachgas hat sich zur Partydroge entwickelt. Noch kann der Stoff ganz einfach im Supermarkt gekauft werden. Das könnte sich nun ändern.
Gaspatronen
Auf einer Straße im Londoner Stadtteil Bethnal Green liegen mehrere Gaspatronen und ein Luftballon. © Julia Kilian/dpa/Archivbild

Das Landesgesundheitsministerium ist offen für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige. Ein entsprechender Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung sei «ernsthaft in Erwägung zu ziehen», sagte eine Sprecherin von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Donnerstag in Stuttgart. Man halte Maßnahmen gegen den steigenden Lachgaskonsum bei jungen Menschen für fachlich angezeigt, so die Sprecherin.

Die rot-grüne Landesregierung in Hannover hatte am Mittwoch angekündigt, eine Bundesratsinitiative zu prüfen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: «Die schnelle Verbreitung bei Kindern und Jugendlichen muss uns allen Sorge machen.» Daher halte er es für nicht vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder «Spätis» (Spätkaufläden) verkauft werde, insbesondere nicht an Kinder und Jugendliche. Er sei dazu mit den zuständigen Ressorts der Regierung im Gespräch, sodass man hoffentlich bald zu Regelungen kommen werde. «Es kann auf keinen Fall so bleiben, wie es jetzt ist», sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium sieht den Konsumschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland. Der Stoff sei aber auch in Baden-Württemberg unter Jugendlichen verbreitet, teilweise bereits ab dem zwölften Lebensjahr, teilte das Ministerium mit. «Der Konsum birgt Gesundheitsgefahren für unerfahrene Konsumenten vor allem in Form von Kälteverbrennungen, bei der kleinen Gruppe von Intensiv- und Dauerkonsumenten besteht vor allem das Risiko neurologischer Schädigungen», sagte die Sprecherin.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal, auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben.

© dpa
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