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Provenienzforschung zu NS-Raubkunst und Kolonialismus

Gemälde, Bücher, Silber - vieles haben Nationalsozialisten jüdischen Familien geraubt. Bis heute wird daran gearbeitet, das Unrecht gutzumachen. Ein Forschungsverbund in Bayern nennt Zahlen.
Kunstminister Markus Blume
Markus Blume (CSU), Staatsminister für Wissenschaft und Kunst von Bayern, spricht während einer Pressekonferenz des bayerischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft München zu den Festnahmen im Fall des Manchinger Goldschatz-Diebstahls. © Uwe Lein/dpa

Rund 500 Raubkunst-Objekte wurden zwischen 2018 und 2022 von Institutionen in Bayern an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden. Darauf hat das Kunstministerium am Montag hingewiesen anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts des Forschungsverbundes Provenienzforschung für 2022. Nach Angaben des Vorsitzenden Matthias Weniger geht es nicht mehr nur um Kulturgüter, die von den Nationalsozialisten geraubt worden. Auch Belastungen aus der Kolonialzeit und DDR-Unrecht gerieten in den Fokus, sagte der Kunsthistoriker, der am Bayerischen Nationalmuseum in München tätig ist.

26 Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungseinrichtungen recherchieren nach Angaben des Ministeriums im Verbund die Herkunftsgeschichte von Kulturgütern. Im vergangenen Jahr wurden demnach 908 Objekte aus bayerischen Museen und Bibliotheken auf der Internet-Plattform lostart.de eingetragen. Bei ihnen habe der begründete Verdacht bestanden, dass es sich um Raubkunst handelt. 2022 konnten nach Angaben des Verbundes 61 Gegenstände restituiert werden, darunter Gemälde, Bücher oder Silber.

Kunstminister Markus Blume (CSU) hob die Bedeutung dieser Arbeit hervor. Provenienzforschung sei ein entscheidender Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte und die Grundlage für faire Lösungen und Rückgaben an die Erben nach den Prinzipien der Washingtoner Erklärung, sagte Blume. Im Vorwort des Tätigkeitsberichts erneuerte Blume die Forderung nach einem Restitutionsgesetz. Das sei wichtig für eine einheitliche, nachvollziehbare und rechtlich verbindliche Grundlage für die Restitution.

Am Schwelen ist indes immer noch der Streit um das Gemälde «Madame Soler» von Pablo Picasso (1881-1973) an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy. Der Freistaat lehnt hier eine Anrufung der beratenden Kommission ab, die bei Differenzen vermittelt. Die Voraussetzungen für eine Anrufung der Kommission seien nicht gegeben, weil es sich gerade nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Entzug im Sinne der Washingtoner Erklärung handele, hatte das Ministerium im Dezember erklärt.

© dpa
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