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Ministerium verteidigt Zeitplan für Haushaltsaufstellung

Aus der Opposition im Landtag kommen kritische Stimmen zur Aufstellung des neuen Doppeletats. Dieser dürfte erst im Juni beschlossen werden. Die Regierung hält die Kritik für unbegründet.
Auftakt Haushaltsklausur des bayerischen Kabinetts
Markus Söder (CSU, l), Ministerpräsident von Bayern und Parteivorsitzender, eröffnet die Haushaltsklausur des bayerischen Kabinetts. Rechts Staatsminister Florian Herrmann. © Uwe Lein/dpa

Das bayerische Finanzministerium hat den Zeitplan für die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024/2025 gegen Kritik verteidigt. «Bei vorangegangener Landtagswahl ist der Haushaltsbeschluss während des laufenden Haushaltsjahrs die Regel. Es ist nicht nur eine demokratische Selbstverständlichkeit, sondern auch sinnvoll und effizient, dass eine neue Staatsregierung und der neu gewählte Landtag ihre jeweiligen politischen Prioritäten im Haushalt für die neue Legislaturperiode abbilden können», sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.

Zuvor hatten unter anderem die Grünen im Landtag den Zeitplan für die Haushaltsaufstellung massiv kritisiert. Die späte Verabschiedung des Haushalts für Bayern, geplant für Juni 2024, verhindere Planungssicherheit für soziale Institutionen, sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion, Claudia Köhler. Aktuell könnten etwa keine Anträge auf neue Stellen für die Jugendsozialarbeit an Schulen für das kommende Schuljahr gestellt werden, da es keine Haushaltsmittel gibt und auch nicht klar sei, wie hoch das Budget sein werde. Wenn das Haushaltsgesetz erst Ende Juni in Kraft trete, sei ein Maßnahmenbeginn zum Schulstart im September wegen der langen Bearbeitungszeit faktisch unmöglich.

Auch Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) wies die Kritik zurück: Der Haushalt werde nach Recht und Gesetz aufgestellt, sagte er nach der Sitzung des Kabinetts. Dies erfolge so zügig wie möglich, «da braucht sich auch keiner aufzuregen».

Erstmals soll der Doppelhaushalt in der kommenden Woche im Landtag beraten werden, anschließend geht er in die Ausschussberatung, der finale Beschluss wird für Juni erwartet.

«Die derzeitige vorläufige Haushaltsführung gemäß der Bayerischen Verfassung bedeutet keineswegs Stillstand der Verwaltungstätigkeit», betonte der Ministeriumssprecher. Für diesen Fall sehe die Verfassung vor, dass die Staatsregierung den Haushalt zunächst nach dem Haushaltsplan des Vorjahres weiterführe. Entsprechende Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2024 habe das Ministerium bereits erlassen.

Danach dürften Ausgaben geleistet werden, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen und um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Freistaats zu erfüllen, so das Ministerium. Auch Baumaßnahmen, Beschaffungen und sonstige Leistungen könnten fortgesetzt oder Beihilfen für diese Zwecke weiter gewährt werden, soweit durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden seien.

© dpa
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