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Strafbefehl gegen Baptisten - Einspruch eingelegt

Unter anderem wegen einer demokratiefeindlichen Grundhaltung und der Abwertung von Homosexuellen hat der Verfassungsschutz eine Baptisten-Gruppierung im Visier. Nun kommt es zu einem Prozess.
Verfassungsschutzbericht
Ein Kapitel im aktuellen Verfassungsschutzbericht befasst sich mit einer demokratiefeindlichen Baptistengruppierung aus Pforzheim. (Archivbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Nach Vorwürfen der Volksverhetzung gegen einen Beschuldigten aus der vom Verfassungsschutz beobachteten «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird am Pforzheimer Amtsgericht darüber verhandelt. Der Mann habe Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. «Dies bedeutet, dass eine öffentliche Hauptverhandlung stattfinden wird», teilte das Gericht mit. «Ein Termin wurde noch nicht bestimmt.» 

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Damit wäre der Beschuldigte vorbestraft. Es geht nach früheren Angaben um Predigten, die bei der BKZW Pforzheim gehalten worden seien. Gleiches gilt für einen weiteren Betroffenen, gegen den die Behörde ermittelt. 

Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit

Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Der ideologische Fokus der BKZW liegt laut Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird. «So werden in Teilen der Predigten gewaltbefürwortende Aussagen getroffen, die sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde richten. Die häufig drastische Ausdrucksweise der Prediger unterstreicht die Härte der Inhalte.»

Außerdem lehne die BKZW demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung grundsätzlich ab. Sie stelle Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln, erläuterte der Verfassungsschutz. In einigen Predigten seien auch antisemitische und verschwörungsideologische Elemente enthalten.

© dpa
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